Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-203
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 9, vom 10.04.2015, verkündet am 22.04.2015 · Stand: 01.12.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 19.12.2022
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- ERSTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Beamtengesetz und dem Beamtenstatusgesetz
- § 1
- § 2
- § 3
- § 3a Zuständigkeit für die Dienstunfallfürsorge und den Sachschadensersatz
- ZWEITER TEIL · Zuständigkeiten nach laufbahnrechtlichen Vorschriften
- § 4
- DRITTER TEIL · Zuständigkeiten nach der Hessischen Arbeitszeitverordnung
- § 5
- VIERTER TEIL · Zuständigkeiten nach der Hessischen Beihilfenverordnung
- § 6
- FÜNFTER TEIL · Zuständigkeiten nach der Dienstjubiläumsverordnung
- § 7
- SECHSTER TEIL · Zuständigkeiten nach urlaubsrechtlichen Vorschriften
- § 8
- § 9
- SIEBENTER TEIL · Zuständigkeiten in Besoldungsangelegenheiten
- § 10
- ACHTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Disziplinargesetz
- § 11
- NEUNTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Reisekostengesetz und dem Hessischen Umzugskostengesetz
- § 12
- § 13
- ZEHNTER TEIL · Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche
- § 14
- ELFTER TEIL · Zuständigkeitsvorbehalt
- § 15
- ZWÖLFTER TEIL · Schlussvorschriften
- § 16
- § 17
Fundstellen
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10.04.2015 Verkündung
Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums
GVBl. 2015 Nr. 9, S. 182
verkündet am: 22.04.2015
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13.07.2016 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums
GVBl. 2016 Nr. 9, S. 127 (Artikel 1)
in Kraft: 15.06.2016
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19.12.2022 Änderung
Zweite Verordnung zur Zentralisierung der Dienstunfallfürsorge, des Sachschadensersatzes und der Regressverfahren beim Regierungspräsidium Kassel
GVBl. 2022 Nr. 45, S. 795 (Artikel 2)
in Kraft: 01.12.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.