Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-203

Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Kultusministeriums

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 9, vom 10.04.2015, verkündet am 22.04.2015 · Stand: 01.12.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 19.12.2022

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. ERSTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Beamtengesetz und dem Beamtenstatusgesetz
  3. § 1
  4. § 2
  5. § 3
  6. § 3a Zuständigkeit für die Dienstunfallfürsorge und den Sachschadensersatz
  7. ZWEITER TEIL · Zuständigkeiten nach laufbahnrechtlichen Vorschriften
  8. § 4
  9. DRITTER TEIL · Zuständigkeiten nach der Hessischen Arbeitszeitverordnung
  10. § 5
  11. VIERTER TEIL · Zuständigkeiten nach der Hessischen Beihilfenverordnung
  12. § 6
  13. FÜNFTER TEIL · Zuständigkeiten nach der Dienstjubiläumsverordnung
  14. § 7
  15. SECHSTER TEIL · Zuständigkeiten nach urlaubsrechtlichen Vorschriften
  16. § 8
  17. § 9
  18. SIEBENTER TEIL · Zuständigkeiten in Besoldungsangelegenheiten
  19. § 10
  20. ACHTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Disziplinargesetz
  21. § 11
  22. NEUNTER TEIL · Zuständigkeiten nach dem Hessischen Reisekostengesetz und dem Hessischen Umzugskostengesetz
  23. § 12
  24. § 13
  25. ZEHNTER TEIL · Zuständigkeiten für die Entscheidung über Widersprüche
  26. § 14
  27. ELFTER TEIL · Zuständigkeitsvorbehalt
  28. § 15
  29. ZWÖLFTER TEIL · Schlussvorschriften
  30. § 16
  31. § 17

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.