Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-203
ZWÖLFTER TEIL
Schlussvorschriften
§ 16
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 9 · Stand: 01.12.2022
Die Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums vom 30. November 2011 (GVBl. I S. 738)¹), geändert durch Gesetz vom 27. September 2012 (GVBl. I S. 299), wird aufgehoben.
¹) Hebt auf FFN 320-193
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.