Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-203

ZWÖLFTER TEIL
Schlussvorschriften

§ 16

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 9 · Stand: 01.12.2022

Die Verordnung über Zuständigkeiten in beamtenrechtlichen Personalangelegenheiten im Geschäftsbereich des Hessischen Kultusministeriums vom 30. November 2011 (GVBl. I S. 738)¹), geändert durch Gesetz vom 27. September 2012 (GVBl. I S. 299), wird aufgehoben.

¹) Hebt auf FFN 320-193

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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