Gesetze / VO (EU) 2023/2411 · CELEX 32023R2411
Verordnung (EU) 2023/2411 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Oktober 2023 über den Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse und zur Änderung der Verordnungen (EU) 2017/1001 und (EU) 2019/1753
73 Normen · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| Art 40 — Schutz geografischer Angaben | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Ziele
- Art 3 Anwendungsbereich
- Art 4 Begriffsbestimmungen
- Art 5 Datenschutz
- Art 6 Anforderungen an geografische Angaben
- Art 7 Eintragungsverfahren
- Art 8 Antragsteller
- Art 9 Produktspezifikation
- Art 10 Einziges Dokument
- Art 11 Dem Antrag beigefügte Unterlagen
- Art 12 Benennung der zuständigen Behörde
- Art 13 Einreichung des Antrags
- Art 14 Prüfung des Antrags durch die zuständige Behörde
- Art 15 Nationales Einspruchsverfahren
- Art 16 Entscheidung in der nationalen Phase
- Art 17 Effizienz der Verfahren
- Art 18 Vorübergehender nationaler Schutz
- Art 19 Ausnahme von der nationalen Phase
- Art 20 Direkte Eintragung
- Art 21 Eintragung
- Art 22 Einreichung von Anträgen beim Amt
- Art 23 Prüfung des Antrags und Veröffentlichung zum Zwecke des Einspruchs
- Art 24 Anfechtung einer Entscheidung in der nationalen Phase
- Art 25 Einspruchsverfahren auf Unionsebene
- Art 26 Zulässigkeit und Gründe für den Einspruch
- Art 27 Verfahren für die Abgabe einer Stellungnahme
- Art 28 Übergangszeiträume für die Verwendung einer geografischen Angabe
- Art 29 Entscheidung des Amtes über den Antrag
- Art 30 Entscheidung der Kommission über den Antrag
- Art 31 Änderung der Produktspezifikation
- Art 32 Löschung
- Art 33 Beschwerde
- Art 34 Abteilung für geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse
- Art 35 Beratungsausschuss
- Art 36 Beschwerdekammern
- Art 37 Unionsregister der geografischen Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse
- Art 38 Auszüge aus dem Unionsregister
- Art 39 Technische Unterstützung
- Art 40 Schutz geografischer Angaben
- Art 41 Bestandteile oder Teile gefertigter Erzeugnisse
- Art 42 Gattungsbezeichnungen
- Art 43 Gleichlautende Namen
- Art 44 Verhältnis zwischen geografischen Angaben und Marken
- Art 45 Aufgaben von Erzeugergemeinschaften
- Art 46 Schutz von Rechten an geografischen Angaben in Domänennamen
- Art 47 Nutzungsrecht
- Art 48 Unionszeichen, Angabe und Abkürzung
- Art 49 Anwendungsbereich
- Art 50 Benennung zuständiger Behörden
- Art 51 Überprüfung der Einhaltung durch Eigenerklärung
- Art 52 Überprüfung der Einhaltung durch eine zuständige Behörde oder durch Produktzertifizierungsstellen oder natürliche Personen
- Art 53 Überprüfung der Einhaltung bei Erzeugnissen mit Ursprung in einem Drittland
- Art 54 Überwachung der Verwendung geografischer Angaben auf dem Markt
- Art 55 Übertragung von Kontrollaufgaben
- Art 56 Pflichten beauftragter Produktzertifizierungsstellen und natürlicher Personen
- Art 57 Pflichten der übertragenden zuständigen Behörden
- Art 58 Öffentlich zugängliche Informationen über zuständige Behörden, Produktzertifizierungsstellen und natürliche Personen
- Art 59 Akkreditierung der Produktzertifizierungsstellen
- Art 60 Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Online-Inhalte
- Art 61 Sanktionen
- Art 62 Gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit
- Art 63 Änderungen der Verordnung (EU) 2017/1001
- Art 64 Änderungen der Verordnung (EU) 2019/1753
- Art 65 Gebühren
- Art 66 Verfahrenssprachen
- Art 67 IT-System
- Art 68 Ausschussverfahren
- Art 69 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 70 Bestehende Namen und übergangsweiser Schutz
- Art 71 Berichtspflichten der Mitgliedstaaten
- Art 72 Überprüfung
- Art 73 Inkrafttreten