Gesetze / VO (EU) 2023/2411

VO (EU) 2023/2411

Art 46 Schutz von Rechten an geografischen Angaben in Domänennamen

Stand: 02.10.2026

Die in der Union niedergelassenen Registrierstellen für länderspezifische Domänennamen oberster Stufe stellen sicher, dass in allen alternativen Streitbeilegungsverfahren für Domänennamen eingetragene geografische Angaben als Recht, das in diesen Verfahren geltend gemacht werden kann, anerkannt werden.

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