Art 36 Beschwerdekammern
Stand: 02.10.2026
Die gemäß Artikel 165 der Verordnung (EU) 2017/1001 eingerichteten Beschwerdekammern sind dafür zuständig, über Beschwerden gegen Entscheidungen zu entscheiden, die vom Amt gemäß der vorliegenden Verordnung erlassen wurden.