Art 49 Anwendungsbereich
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2023-2411/49#abs-1 (1) Dieser Titel erfasst Kontrollen in Bezug auf geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Erzeugnisse.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2023-2411/49#abs-2 (2) Die Kontrollen gemäß Absatz 1 umfassen Folgendes:
a) die Überprüfung, dass ein mit einer geografischen Angabe bezeichnetes Erzeugnis mit der entsprechenden Produktspezifikation übereinstimmt;
b) die Überwachung der Verwendung der geografischen Angabe auf dem Markt, auch im elektronischen Handel.