Gesetze / VO (EU) 2017/1939 · CELEX 02017R1939-20210110

Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)

120 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Errichtung
  4. Art 4 Aufgaben
  5. Art 5 Grundprinzipien für die Tätigkeit
  6. Art 6 Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht
  7. Art 7 Berichterstattung
  8. Art 8 Aufbau der EUStA
  9. Art 9 Das Kollegium
  10. Art 10 Die Ständigen Kammern
  11. Art 11 Der Europäische Generalstaatsanwalt und die Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts
  12. Art 12 Die Europäischen Staatsanwälte
  13. Art 13 Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte
  14. Art 14 Ernennung und Entlassung des Europäischen Generalstaatsanwalts
  15. Art 15 Ernennung und Entlassung der Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts
  16. Art 16 Ernennung und Entlassung der Europäischen Staatsanwälte
  17. Art 17 Ernennung und Entlassung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte
  18. Art 18 Status des Verwaltungsdirektors
  19. Art 19 Zuständigkeiten des Verwaltungsdirektors
  20. Art 20 Vorläufige Verwaltungsregelungen der EUStA
  21. Art 21 Geschäftsordnung der EUStA
  22. Art 22 Sachliche Zuständigkeit der EUStA
  23. Art 23 Territoriale und personelle Zuständigkeit der EUStA
  24. Art 24 Meldung, Registrierung und Prüfung von Informationen
  25. Art 25 Ausübung der Zuständigkeit der EUStA
  26. Art 26 Einleitung von Ermittlungsverfahren und Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der EUStA
  27. Art 27 Evokationsrecht
  28. Art 28 Führung der Ermittlungen
  29. Art 29 Aufhebung von Vorrechten oder Befreiungen
  30. Art 30 Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen
  31. Art 31 Grenzüberschreitende Ermittlungen
  32. Art 32 Vollstreckung der zugewiesenen Maßnahmen
  33. Art 33 Festnahme im Ermittlungsverfahren und grenzüberschreitende Übergabe
  34. Art 34 Verweisung und Übertragung von Verfahren an bzw. auf die nationalen Behörden
  35. Art 35 Abschluss der Ermittlungen
  36. Art 36 Strafverfolgung vor nationalen Gerichten
  37. Art 37 Beweismittel
  38. Art 38 Verwertung eingezogener Vermögenswerte
  39. Art 39 Einstellung des Verfahrens
  40. Art 40 Vereinfachte Strafverfolgungsverfahren
  41. Art 41 Umfang der Rechte Verdächtiger oder Beschuldigter
  42. Art 42 Gerichtliche Kontrolle
  43. Art 43 Zugang der EUStA zu Informationen
  44. Art 44 Fallbearbeitungssystem
  45. Art 45 Verfahrensakten der EUStA
  46. Art 46 Zugriff auf das Fallbearbeitungssystem
  47. Art 47 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
  48. Art 48 Verwaltungstechnische personenbezogene Daten
  49. Art 49 Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
  50. Art 50 Speicherfristen für operative personenbezogene Daten
  51. Art 51 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
  52. Art 52 Unterscheidung zwischen operativen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
  53. Art 53 Besondere Verarbeitungsbedingungen
  54. Art 54 Übermittlung operativer personenbezogener Daten an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union
  55. Art 55 Verarbeitung besonderer Kategorien operativer personenbezogener Daten
  56. Art 56 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling
  57. Art 57 Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
  58. Art 58 Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
  59. Art 59 Auskunftsrecht der betroffenen Person
  60. Art 60 Einschränkung des Auskunftsrechts
  61. Art 61 Recht auf Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
  62. Art 62 Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
  63. Art 63 Pflichten der EUStA
  64. Art 64 Gemeinsam Verantwortliche
  65. Art 65 Auftragsverarbeiter
  66. Art 66 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
  67. Art 67 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  68. Art 68 Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten
  69. Art 69 Protokollierung im Hinblick auf die automatisierte Verarbeitung
  70. Art 70 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
  71. Art 71 Datenschutz-Folgenabschätzung
  72. Art 72 Vorherige Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten
  73. Art 73 Sicherheit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
  74. Art 74 Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten
  75. Art 75 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
  76. Art 76 Befugter Zugriff auf operative personenbezogene Daten innerhalb der EUStA
  77. Art 77 Benennung des Datenschutzbeauftragten
  78. Art 78 Stellung des Datenschutzbeauftragten
  79. Art 79 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
  80. Art 80 Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung operativer personenbezogener Daten
  81. Art 81 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
  82. Art 82 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
  83. Art 83 Ausnahmen für bestimmte Fälle
  84. Art 84 Übermittlung operativer personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
  85. Art 85 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
  86. Art 86 Verschwiegenheitspflicht des Europäischen Datenschutzbeauftragten
  87. Art 87 Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Aufsichtsbehörden
  88. Art 88 Recht auf Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
  89. Art 89 Recht auf gerichtliche Nachprüfung der Entscheidungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten
  90. Art 90 Finanzakteure
  91. Art 91 Haushalt
  92. Art 92 Aufstellung des Haushaltsplans
  93. Art 93 Ausführung des Haushaltsplans
  94. Art 94 Rechnungslegung und Entlastung
  95. Art 95 Finanzregelung
  96. Art 96 Allgemeine Bestimmungen
  97. Art 97 Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete
  98. Art 98 Abgeordnete nationale Sachverständige und andere Bedienstete
  99. Art 99 Gemeinsame Bestimmungen
  100. Art 100 Beziehungen zu Eurojust
  101. Art 101 Beziehungen zum OLAF
  102. Art 102 Beziehungen zu Europol
  103. Art 103 Beziehungen zu anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
  104. Art 104 Beziehungen zu Drittländern und internationalen Organisationen
  105. Art 105 Beziehungen zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA teilnehmen
  106. Art 106 Rechtsstellung und Arbeitsbedingungen
  107. Art 107 Sprachenregelung
  108. Art 108 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
  109. Art 109 Transparenz
  110. Art 110 OLAF und der Rechnungshof
  111. Art 111 Vorschriften für den Schutz von nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen und von Verschlusssachen
  112. Art 112 Verwaltungsuntersuchungen
  113. Art 113 Allgemeine Haftungsregelung
  114. Art 114 Durchführungsvorschriften und Programmdokumente
  115. Art 115 Ausübung der Befugnisübertragung
  116. Art 116 Dringlichkeitsverfahren
  117. Art 117 Mitteilungen
  118. Art 118 Überprüfung der Regeln, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EUStA betreffen
  119. Art 119 Überprüfungsklausel
  120. Art 120 Inkrafttreten