Gesetze / VO (EU) 2017/1939 · CELEX 02017R1939-20210110
Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA)
120 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Errichtung
- Art 4 Aufgaben
- Art 5 Grundprinzipien für die Tätigkeit
- Art 6 Unabhängigkeit und Rechenschaftspflicht
- Art 7 Berichterstattung
- Art 8 Aufbau der EUStA
- Art 9 Das Kollegium
- Art 10 Die Ständigen Kammern
- Art 11 Der Europäische Generalstaatsanwalt und die Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts
- Art 12 Die Europäischen Staatsanwälte
- Art 13 Die Delegierten Europäischen Staatsanwälte
- Art 14 Ernennung und Entlassung des Europäischen Generalstaatsanwalts
- Art 15 Ernennung und Entlassung der Stellvertreter des Europäischen Generalstaatsanwalts
- Art 16 Ernennung und Entlassung der Europäischen Staatsanwälte
- Art 17 Ernennung und Entlassung der Delegierten Europäischen Staatsanwälte
- Art 18 Status des Verwaltungsdirektors
- Art 19 Zuständigkeiten des Verwaltungsdirektors
- Art 20 Vorläufige Verwaltungsregelungen der EUStA
- Art 21 Geschäftsordnung der EUStA
- Art 22 Sachliche Zuständigkeit der EUStA
- Art 23 Territoriale und personelle Zuständigkeit der EUStA
- Art 24 Meldung, Registrierung und Prüfung von Informationen
- Art 25 Ausübung der Zuständigkeit der EUStA
- Art 26 Einleitung von Ermittlungsverfahren und Aufteilung der Zuständigkeiten innerhalb der EUStA
- Art 27 Evokationsrecht
- Art 28 Führung der Ermittlungen
- Art 29 Aufhebung von Vorrechten oder Befreiungen
- Art 30 Ermittlungsmaßnahmen und andere Maßnahmen
- Art 31 Grenzüberschreitende Ermittlungen
- Art 32 Vollstreckung der zugewiesenen Maßnahmen
- Art 33 Festnahme im Ermittlungsverfahren und grenzüberschreitende Übergabe
- Art 34 Verweisung und Übertragung von Verfahren an bzw. auf die nationalen Behörden
- Art 35 Abschluss der Ermittlungen
- Art 36 Strafverfolgung vor nationalen Gerichten
- Art 37 Beweismittel
- Art 38 Verwertung eingezogener Vermögenswerte
- Art 39 Einstellung des Verfahrens
- Art 40 Vereinfachte Strafverfolgungsverfahren
- Art 41 Umfang der Rechte Verdächtiger oder Beschuldigter
- Art 42 Gerichtliche Kontrolle
- Art 43 Zugang der EUStA zu Informationen
- Art 44 Fallbearbeitungssystem
- Art 45 Verfahrensakten der EUStA
- Art 46 Zugriff auf das Fallbearbeitungssystem
- Art 47 Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art 48 Verwaltungstechnische personenbezogene Daten
- Art 49 Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
- Art 50 Speicherfristen für operative personenbezogene Daten
- Art 51 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
- Art 52 Unterscheidung zwischen operativen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
- Art 53 Besondere Verarbeitungsbedingungen
- Art 54 Übermittlung operativer personenbezogener Daten an Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union
- Art 55 Verarbeitung besonderer Kategorien operativer personenbezogener Daten
- Art 56 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling
- Art 57 Kommunikation und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
- Art 58 Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
- Art 59 Auskunftsrecht der betroffenen Person
- Art 60 Einschränkung des Auskunftsrechts
- Art 61 Recht auf Berichtigung oder Löschung operativer personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
- Art 62 Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art 63 Pflichten der EUStA
- Art 64 Gemeinsam Verantwortliche
- Art 65 Auftragsverarbeiter
- Art 66 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
- Art 67 Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen
- Art 68 Verzeichnis der Kategorien von Verarbeitungstätigkeiten
- Art 69 Protokollierung im Hinblick auf die automatisierte Verarbeitung
- Art 70 Zusammenarbeit mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art 71 Datenschutz-Folgenabschätzung
- Art 72 Vorherige Konsultation des Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art 73 Sicherheit der Verarbeitung operativer personenbezogener Daten
- Art 74 Meldung einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art 75 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person
- Art 76 Befugter Zugriff auf operative personenbezogene Daten innerhalb der EUStA
- Art 77 Benennung des Datenschutzbeauftragten
- Art 78 Stellung des Datenschutzbeauftragten
- Art 79 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
- Art 80 Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung operativer personenbezogener Daten
- Art 81 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
- Art 82 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
- Art 83 Ausnahmen für bestimmte Fälle
- Art 84 Übermittlung operativer personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
- Art 85 Kontrolle durch den Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art 86 Verschwiegenheitspflicht des Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art 87 Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Datenschutzbeauftragten und den nationalen Aufsichtsbehörden
- Art 88 Recht auf Beschwerde beim Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art 89 Recht auf gerichtliche Nachprüfung der Entscheidungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten
- Art 90 Finanzakteure
- Art 91 Haushalt
- Art 92 Aufstellung des Haushaltsplans
- Art 93 Ausführung des Haushaltsplans
- Art 94 Rechnungslegung und Entlastung
- Art 95 Finanzregelung
- Art 96 Allgemeine Bestimmungen
- Art 97 Zeitbedienstete und Vertragsbedienstete
- Art 98 Abgeordnete nationale Sachverständige und andere Bedienstete
- Art 99 Gemeinsame Bestimmungen
- Art 100 Beziehungen zu Eurojust
- Art 101 Beziehungen zum OLAF
- Art 102 Beziehungen zu Europol
- Art 103 Beziehungen zu anderen Organen, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union
- Art 104 Beziehungen zu Drittländern und internationalen Organisationen
- Art 105 Beziehungen zu den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nicht an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der EUStA teilnehmen
- Art 106 Rechtsstellung und Arbeitsbedingungen
- Art 107 Sprachenregelung
- Art 108 Vertraulichkeit und Berufsgeheimnis
- Art 109 Transparenz
- Art 110 OLAF und der Rechnungshof
- Art 111 Vorschriften für den Schutz von nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen und von Verschlusssachen
- Art 112 Verwaltungsuntersuchungen
- Art 113 Allgemeine Haftungsregelung
- Art 114 Durchführungsvorschriften und Programmdokumente
- Art 115 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 116 Dringlichkeitsverfahren
- Art 117 Mitteilungen
- Art 118 Überprüfung der Regeln, die den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die EUStA betreffen
- Art 119 Überprüfungsklausel
- Art 120 Inkrafttreten