Art 111 Vorschriften für den Schutz von nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen und von Verschlusssachen
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1939/111#abs-1 (1) Die EUStA legt interne Vorschriften für den Schutz von nicht als Verschlusssache eingestuften sensiblen Informationen fest, unter anderem auch für die Erstellung und Verarbeitung solcher Informationen bei der EUStA.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1939/111#abs-2 (2) Die EUStA legt interne Vorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen fest, die mit dem Beschluss 2013/488/EU des Rates ( 12 ) im Einklang stehen, damit ein entsprechender Schutz dieser Informationen gewährleistet wird.