Art 3 Errichtung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1939/3#abs-1 (1) Die EUStA wird als Einrichtung der Union errichtet.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1939/3#abs-2 (2) Die EUStA besitzt Rechtspersönlichkeit.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2017-1939/3#abs-3 (3) Die EUStA arbeitet mit Eurojust zusammen und wird von dieser Stelle im Einklang mit Artikel 100 unterstützt.