Gesetze / RL 2014/41/EU · CELEX 02014L0041-20220313

Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen

38 Normen · 55 zitierende Entscheidungen · Änderungen

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Die Europäische Ermittlungsanordnung und die Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung
  2. Art 2 Begriffsbestimmungen
  3. Art 3 Anwendungsbereich der EEA
  4. Art 4 Verfahren, für die die EEA erlassen werden kann
  5. Art 5 Inhalt und Form der EEA
  6. Art 6 Bedingungen für den Erlass und die Übermittlung einer EEA
  7. Art 7 Übermittlung der EEA
  8. Art 8 EEA in Bezug auf eine frühere EEA
  9. Art 9 Anerkennung und Vollstreckung
  10. Art 10 Rückgriff auf eine Ermittlungsmaßnahme anderer Art
  11. Art 11 Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
  12. Art 12 Fristen für die Anerkennung oder Vollstreckung
  13. Art 13 Übermittlung der Beweismittel
  14. Art 14 Rechtsbehelfe
  15. Art 15 Gründe für den Aufschub der Anerkennung oder der Vollstreckung
  16. Art 16 Informationspflicht
  17. Art 17 Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
  18. Art 18 Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
  19. Art 19 Vertraulichkeit
  20. Art 21 Kosten
  21. Art 22 Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zum Zwecke der Durchführung einer Ermittlungsmaßnahme
  22. Art 23 Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zum Zwecke der Durchführung einer Ermittlungsmaßnahme
  23. Art 24 Vernehmung per Videokonferenz oder sonstiger audiovisueller Übertragung
  24. Art 25 Vernehmung per Telefonkonferenz
  25. Art 26 Informationen über Bank- und sonstige Finanzkonten
  26. Art 27 Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte
  27. Art 28 Ermittlungsmaßnahmen zur Erhebung von Beweismitteln in Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum
  28. Art 29 Verdeckte Ermittlungen
  29. Art 30 Überwachung des Telekommunikationsverkehrs mit technischer Hilfe eines anderen Mitgliedstaats
  30. Art 31 Unterrichtung des Mitgliedstaats, in dem sich die Zielperson der Überwachung befindet und dessen technische Hilfe nicht erforderlich ist
  31. Art 32 Vorläufige Maßnahmen
  32. Art 33 Mitteilungen
  33. Art 34 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten, Übereinkünften und Vereinbarungen
  34. Art 35 Übergangsbestimmungen
  35. Art 36 Umsetzung
  36. Art 37 Bericht über die Anwendung
  37. Art 38 Inkrafttreten
  38. Art 39 Adressaten