Gesetze / RL 2014/41/EU · CELEX 02014L0041-20220313
Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen
38 Normen · 55 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Die Europäische Ermittlungsanordnung und die Verpflichtung zu ihrer Vollstreckung
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Anwendungsbereich der EEA
- Art 4 Verfahren, für die die EEA erlassen werden kann
- Art 5 Inhalt und Form der EEA
- Art 6 Bedingungen für den Erlass und die Übermittlung einer EEA
- Art 7 Übermittlung der EEA
- Art 8 EEA in Bezug auf eine frühere EEA
- Art 9 Anerkennung und Vollstreckung
- Art 10 Rückgriff auf eine Ermittlungsmaßnahme anderer Art
- Art 11 Gründe für die Versagung der Anerkennung oder der Vollstreckung
- Art 12 Fristen für die Anerkennung oder Vollstreckung
- Art 13 Übermittlung der Beweismittel
- Art 14 Rechtsbehelfe
- Art 15 Gründe für den Aufschub der Anerkennung oder der Vollstreckung
- Art 16 Informationspflicht
- Art 17 Strafrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
- Art 18 Zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Beamten
- Art 19 Vertraulichkeit
- Art 21 Kosten
- Art 22 Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Anordnungsstaat zum Zwecke der Durchführung einer Ermittlungsmaßnahme
- Art 23 Zeitweilige Überstellung von inhaftierten Personen an den Vollstreckungsstaat zum Zwecke der Durchführung einer Ermittlungsmaßnahme
- Art 24 Vernehmung per Videokonferenz oder sonstiger audiovisueller Übertragung
- Art 25 Vernehmung per Telefonkonferenz
- Art 26 Informationen über Bank- und sonstige Finanzkonten
- Art 27 Informationen über Bank- und sonstige Finanzgeschäfte
- Art 28 Ermittlungsmaßnahmen zur Erhebung von Beweismitteln in Echtzeit, fortlaufend oder über einen bestimmten Zeitraum
- Art 29 Verdeckte Ermittlungen
- Art 30 Überwachung des Telekommunikationsverkehrs mit technischer Hilfe eines anderen Mitgliedstaats
- Art 31 Unterrichtung des Mitgliedstaats, in dem sich die Zielperson der Überwachung befindet und dessen technische Hilfe nicht erforderlich ist
- Art 32 Vorläufige Maßnahmen
- Art 33 Mitteilungen
- Art 34 Verhältnis zu anderen Rechtsinstrumenten, Übereinkünften und Vereinbarungen
- Art 35 Übergangsbestimmungen
- Art 36 Umsetzung
- Art 37 Bericht über die Anwendung
- Art 38 Inkrafttreten
- Art 39 Adressaten