Art 6 Bedingungen für den Erlass und die Übermittlung einer EEA
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-41-eu/6#abs-1 (1) Die Anordnungsbehörde darf nur dann eine EEA erlassen, wenn die die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) Der Erlass der EEA ist für die Zwecke der Verfahren nach Artikel 4 unter Berücksichtigung der Rechte der verdächtigen oder beschuldigten Person notwendig und verhältnismäßig und b) die in der EEA angegebene(n) Ermittlungsmaßnahme(n) hätte(n) in einem vergleichbaren innerstaatlichen Fall unter denselben Bedingungen angeordnet werden können.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-41-eu/6#abs-2 (2) Die in Absatz 1 genannten Bedingungen werden von der Anordnungsbehörde in jedem einzelnen Fall geprüft.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-41-eu/6#abs-3 (3) Hat eine Vollstreckungsbehörde Grund zu der Annahme, dass die in Absatz 1 genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, so kann sie die Anordnungsbehörde zu der Frage konsultieren, wie wichtig die Durchführung der EEA ist. Nach dieser Konsultation kann die Anordnungsbehörde entscheiden, die EEA zurückzuziehen.
Wird zitiert von 26 Entscheidungen zu Art 6 RL 2014/41/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 30.04.2024 – C-670/22Europäische Ermittlungsanordnung: Voraussetzungen für die Anforderung bereits im Vollstreckungsstaat vorhandener Daten aus einer Telekommunikationsüberwachung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 52
- EuGH, 13.02.2025 – C-635/23
- EuGH, 20.05.2021 – C-724/19
- EuGH, 10.07.2025 – C-635/23Zitiert von 1
- EuGH, 11.11.2021 – C-852/19Zitiert von 4
- EuGH, 26.10.2023 – C-670/22Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- EuGH, 22.01.2026 – C-35/26
- EuGH, 11.09.2025 – C-692/25
- BGH, 13.02.2025 – 5 StR 491/23Strafverfahren wegen Geldwäsche: Verwertung von originär in Frankreich erhobenen EncroChat-Daten im inländischen StrafverfahrenZitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 6 RL 2014/41/EU zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.