Gesetze / RL 2013/36/EU · CELEX 02013L0036-20250117

Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG

171 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Gegenstand
  2. Art 2 Anwendungsbereich
  3. Art 3 Begriffsbestimmungen
  4. Art 4 Benennung und Befugnisse der zuständigen Behörden
  5. Art 5 Koordinierung innerhalb der Mitgliedstaaten
  6. Art 6 Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems
  7. Art 7 Unionsweite Dimension der Aufsicht
  8. Art 8 Zulassung
  9. Art 8a Spezifische Bedingungen für die Zulassung von Kreditinstituten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
  10. Art 9 Verbot der Entgegennahme von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Geldern des Publikums durch Personen oder Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind
  11. Art 10 Geschäftsplan, organisatorischer Aufbau und Unternehmensführungsregelung
  12. Art 11 Wirtschaftliche Bedürfnisse
  13. Art 12 Anfangskapital
  14. Art 13 Tatsächliche Geschäftsleitung und Ort der Hauptverwaltung
  15. Art 14 Anteilseigner und Gesellschafter
  16. Art 15 Verweigerung der Zulassung
  17. Art 16 Vorherige Konsultation der zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten
  18. Art 17 Zweigstellen von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kreditinstituten
  19. Art 18 Entzug der Zulassung
  20. Art 19 Firma von Kreditinstituten
  21. Art 20 Anzeige der Zulassung und des Entzugs der Zulassung
  22. Art 21 Befreiung für Kreditinstitute, die ständig einer Zentralorganisation zugeordnet sind
  23. Art 21a Zulassung von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften
  24. Art 21b Zwischengeschaltetes EU-Mutterunternehmen
  25. Art 22 Anzeige und Beurteilung eines geplanten Erwerbs
  26. Art 23 Beurteilungskriterien
  27. Art 24 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
  28. Art 25 Anzeige einer Veräußerung
  29. Art 26 Informationspflichten und Sanktionen
  30. Art 27 Kriterien für qualifizierte Beteiligungen
  31. Art 33 Kreditinstitute
  32. Art 34 Finanzinstitute
  33. Art 35 Mitteilungspflicht und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
  34. Art 36 Aufnahme der Tätigkeit
  35. Art 37 Informationen über Ablehnungen
  36. Art 38 Zusammenrechnung von Zweigstellen
  37. Art 39 Anzeigeverfahren
  38. Art 40 Berichtspflichten
  39. Art 41 Maßnahmen der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats im Zusammenhang mit im Aufnahmemitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten
  40. Art 42 Begründung und Mitteilung bestimmter Maßnahmen
  41. Art 43 Sicherungsmaßnahmen
  42. Art 44 Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten
  43. Art 45 Maßnahmen nach dem Entzug einer Zulassung
  44. Art 46 Werbung
  45. Art 47 Anzeigen in Bezug auf Zweigstellen von in Drittländern ansässigen Kreditinstituten und Zugangsbedingungen für Kreditinstitute mit entsprechenden Zweigstellen
  46. Art 48 Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern im Bereich der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis
  47. Art 49 Befugnisse der zuständigen Behörden der Herkunfts- und der Aufnahmemitgliedstaaten
  48. Art 50 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
  49. Art 51 Bedeutende Zweigstellen
  50. Art 52 Nachprüfung vor Ort und Inspektion von Zweigstellen in einem anderen Mitgliedstaat
  51. Art 53 Geheimhaltungspflicht
  52. Art 54 Verwendung vertraulicher Informationen
  53. Art 54a
  54. Art 55 Kooperationsvereinbarungen
  55. Art 56 Informationsaustausch zwischen Behörden
  56. Art 57 Austausch von Informationen mit Aufsichtsstellen
  57. Art 58 Übermittlung von Informationen betreffend geldpolitische, einlagensicherungsbezogene, systembezogene und zahlungsrelevante Aspekte
  58. Art 58a Übermittlung von Informationen an internationale Stellen
  59. Art 59 Übermittlung von Informationen an andere Einrichtungen
  60. Art 60 Weitergabe von durch Nachprüfungen vor Ort und Inspektionen erlangter Informationen
  61. Art 61 Weitergabe von Informationen über Clearing- und Abwicklungsdienstleistungen
  62. Art 62 Verarbeitung personenbezogener Daten
  63. Art 63 Pflichten der Personen, die für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses zuständig sind
  64. Art 64 Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
  65. Art 65 Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen
  66. Art 66 Sanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen bei Verstößen gegen Zulassungsanforderungen und Anforderungen beim Erwerb qualifizierter Beteiligungen
  67. Art 67 Sonstige Bestimmungen
  68. Art 68 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen
  69. Art 69 Austausch von Informationen über Sanktionen und Betrieb einer zentralen Datenbank durch die EBA
  70. Art 70 Wirksame Verhängung von Sanktionen und Wahrnehmung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden
  71. Art 71 Meldung von Verstößen
  72. Art 72 Rechtsmittel
  73. Art 73 Internes Kapital
  74. Art 74 Interne Unternehmensführung und Sanierungs- und Abwicklungspläne
  75. Art 75 Überwachung der Vergütungspolitik
  76. Art 76 Behandlung von Risiken
  77. Art 77 Interne Ansätze zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen
  78. Art 78 Aufsichtlicher Vergleich interner Ansätze zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen
  79. Art 79 Kreditrisiko und Gegenparteiausfall
  80. Art 80 Restrisiko
  81. Art 81 Konzentrationsrisiko
  82. Art 82 Verbriefungsrisiko
  83. Art 83 Marktrisiko
  84. Art 84 Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs
  85. Art 85 Operationelles Risiko
  86. Art 86 Liquiditätsrisiko
  87. Art 87 Risiko einer übermäßigen Verschuldung
  88. Art 88 Unternehmensführung und -kontrolle
  89. Art 89 Länderspezifische Berichterstattung
  90. Art 90 Offenlegung der Kapitalrendite
  91. Art 91 Leitungsorgan
  92. Art 92 Vergütungspolitik
  93. Art 93 Institute, die staatliche Unterstützung erhalten
  94. Art 94 Variable Vergütungsbestandteile
  95. Art 95 Vergütungsausschuss
  96. Art 96 Betrieb einer Website über die Unternehmensführung und -kontrolle und die Vergütung
  97. Art 97 Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
  98. Art 98 Technische Kriterien für die aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
  99. Art 99 Aufsichtliche Prüfungsprogramme
  100. Art 100 Aufsichtliche Stresstests
  101. Art 101 Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Ansätze
  102. Art 102 Aufsichtsmaßnahmen
  103. Art 104 Aufsichtsbefugnisse
  104. Art 104a Zusätzliche Eigenmittelanforderung
  105. Art 104b Empfehlungen für zusätzliche Eigenmittel
  106. Art 104c Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
  107. Art 105 Besondere Liquiditätsanforderungen
  108. Art 106 Spezielle Publizitätsanforderungen
  109. Art 107 Angleichung der aufsichtlichen Überprüfungen, Bewertungen und Aufsichtsmaßnahmen
  110. Art 108 Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals
  111. Art 109 Regeln, Verfahren und Mechanismen der Institute
  112. Art 110 Überprüfung und Bewertung und Aufsichtsmaßnahmen
  113. Art 111 Bestimmung der konsolidierenden Aufsichtsbehörde
  114. Art 112 Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten durch die konsolidierende Aufsichtsbehörde
  115. Art 113 Gemeinsame Entscheidungen über institutsspezifische Aufsichtsanforderungen
  116. Art 114 Informationspflichten in Krisensituationen
  117. Art 115 Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen
  118. Art 116 Aufsichtskollegien
  119. Art 116a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
  120. Art 117 Pflicht zur Zusammenarbeit
  121. Art 118 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten
  122. Art 119 Einbeziehung von Holdinggesellschaften in die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis
  123. Art 120 Beaufsichtigung gemischter Finanzholdinggesellschaften
  124. Art 121 Eignung der Mitglieder der Geschäftsleitung
  125. Art 122 Ersuchen um Informationen und Inspektionen
  126. Art 123 Aufsicht
  127. Art 124 Informationsaustausch
  128. Art 125 Zusammenarbeit
  129. Art 126 Sanktionen
  130. Art 127 Bewertung der Gleichwertigkeit der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis in Drittländern
  131. Art 128 Begriffsbestimmungen
  132. Art 129 Pflicht zum Vorhalten eines Kapitalerhaltungspuffers
  133. Art 130 Pflicht zum Vorhalten eines institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
  134. Art 131 Global systemrelevante Institute und andere systemrelevante Institute
  135. Art 133 Pflicht zum Vorhalten eines Systemrisikopuffers
  136. Art 134 Anerkennung einer Systemrisikopufferquote
  137. Art 135 Orientierungen des ESRB zur Festlegung der Quote für den antizyklischen Kapitalpuffer
  138. Art 136 Festlegung der Quoten des antizyklischen Kapitalpuffers
  139. Art 137 Anerkennung von Quoten des antizyklischen Kapitalpuffers über 2,5 %
  140. Art 138 Empfehlung des ESRB zu den Quoten antizyklischer Kapitalpuffer in Drittländern
  141. Art 139 Entscheidung der benannten Behörden über die Quoten antizyklischer Kapitalpuffer in Drittländern
  142. Art 140 Berechnung der Quote des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
  143. Art 141 Ausschüttungsbeschränkungen
  144. Art 141a Nichterfüllung der kombinierten Kapitalpufferanforderung
  145. Art 141b Ausschüttungsbeschränkungen im Falle der Nichterfüllung der Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote
  146. Art 141c Nichterfüllung der Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote
  147. Art 142 Kapitalerhaltungsplan
  148. Art 143 Allgemeine Bekanntmachungspflichten
  149. Art 144 Spezielle Bekanntmachungspflichten
  150. Art 145 Delegierte Rechtsakte
  151. Art 146 Durchführungsrechtsakte
  152. Art 147 Europäischer Bankenausschuss
  153. Art 148 Ausübung der Befugnisübertragung
  154. Art 149 Einwände gegen technische Regulierungsstandards
  155. Art 150 Änderung der Richtlinie 2002/87/EG
  156. Art 151 Anwendungsbereich
  157. Art 152 Berichtspflichten
  158. Art 153 Maßnahmen der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats im Zusammenhang mit im Aufnahmemitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten
  159. Art 154 Sicherungsmaßnahmen
  160. Art 155 Zuständigkeiten
  161. Art 156 Überwachung der Liquidität
  162. Art 157 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
  163. Art 158 Bedeutende Zweigstellen
  164. Art 159 Nachprüfungen vor Ort
  165. Art 159a Übergangsbestimmungen für die Zulassung von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften
  166. Art 160 Übergangsbestimmungen für Kapitalpuffer
  167. Art 161 Überprüfung und Bericht
  168. Art 162 Umsetzung
  169. Art 163 Aufgehobene Rechtsakte
  170. Art 164 Inkrafttreten
  171. Art 165 Adressaten