Gesetze / RL 2013/36/EU · CELEX 02013L0036-20250117
Richtlinie 2013/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der Richtlinie 2002/87/EG und zur Aufhebung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG
171 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Anwendungsbereich
- Art 3 Begriffsbestimmungen
- Art 4 Benennung und Befugnisse der zuständigen Behörden
- Art 5 Koordinierung innerhalb der Mitgliedstaaten
- Art 6 Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Finanzaufsichtssystems
- Art 7 Unionsweite Dimension der Aufsicht
- Art 8 Zulassung
- Art 8a Spezifische Bedingungen für die Zulassung von Kreditinstituten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 575/2013
- Art 9 Verbot der Entgegennahme von Einlagen oder anderen rückzahlbaren Geldern des Publikums durch Personen oder Unternehmen, die keine Kreditinstitute sind
- Art 10 Geschäftsplan, organisatorischer Aufbau und Unternehmensführungsregelung
- Art 11 Wirtschaftliche Bedürfnisse
- Art 12 Anfangskapital
- Art 13 Tatsächliche Geschäftsleitung und Ort der Hauptverwaltung
- Art 14 Anteilseigner und Gesellschafter
- Art 15 Verweigerung der Zulassung
- Art 16 Vorherige Konsultation der zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten
- Art 17 Zweigstellen von in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Kreditinstituten
- Art 18 Entzug der Zulassung
- Art 19 Firma von Kreditinstituten
- Art 20 Anzeige der Zulassung und des Entzugs der Zulassung
- Art 21 Befreiung für Kreditinstitute, die ständig einer Zentralorganisation zugeordnet sind
- Art 21a Zulassung von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften
- Art 21b Zwischengeschaltetes EU-Mutterunternehmen
- Art 22 Anzeige und Beurteilung eines geplanten Erwerbs
- Art 23 Beurteilungskriterien
- Art 24 Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
- Art 25 Anzeige einer Veräußerung
- Art 26 Informationspflichten und Sanktionen
- Art 27 Kriterien für qualifizierte Beteiligungen
- Art 33 Kreditinstitute
- Art 34 Finanzinstitute
- Art 35 Mitteilungspflicht und Zusammenarbeit der zuständigen Behörden
- Art 36 Aufnahme der Tätigkeit
- Art 37 Informationen über Ablehnungen
- Art 38 Zusammenrechnung von Zweigstellen
- Art 39 Anzeigeverfahren
- Art 40 Berichtspflichten
- Art 41 Maßnahmen der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats im Zusammenhang mit im Aufnahmemitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten
- Art 42 Begründung und Mitteilung bestimmter Maßnahmen
- Art 43 Sicherungsmaßnahmen
- Art 44 Befugnisse der Aufnahmemitgliedstaaten
- Art 45 Maßnahmen nach dem Entzug einer Zulassung
- Art 46 Werbung
- Art 47 Anzeigen in Bezug auf Zweigstellen von in Drittländern ansässigen Kreditinstituten und Zugangsbedingungen für Kreditinstitute mit entsprechenden Zweigstellen
- Art 48 Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden von Drittländern im Bereich der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis
- Art 49 Befugnisse der zuständigen Behörden der Herkunfts- und der Aufnahmemitgliedstaaten
- Art 50 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
- Art 51 Bedeutende Zweigstellen
- Art 52 Nachprüfung vor Ort und Inspektion von Zweigstellen in einem anderen Mitgliedstaat
- Art 53 Geheimhaltungspflicht
- Art 54 Verwendung vertraulicher Informationen
- Art 54a
- Art 55 Kooperationsvereinbarungen
- Art 56 Informationsaustausch zwischen Behörden
- Art 57 Austausch von Informationen mit Aufsichtsstellen
- Art 58 Übermittlung von Informationen betreffend geldpolitische, einlagensicherungsbezogene, systembezogene und zahlungsrelevante Aspekte
- Art 58a Übermittlung von Informationen an internationale Stellen
- Art 59 Übermittlung von Informationen an andere Einrichtungen
- Art 60 Weitergabe von durch Nachprüfungen vor Ort und Inspektionen erlangter Informationen
- Art 61 Weitergabe von Informationen über Clearing- und Abwicklungsdienstleistungen
- Art 62 Verarbeitung personenbezogener Daten
- Art 63 Pflichten der Personen, die für die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des konsolidierten Abschlusses zuständig sind
- Art 64 Aufsichts- und Sanktionsbefugnisse
- Art 65 Verwaltungssanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen
- Art 66 Sanktionen und andere Verwaltungsmaßnahmen bei Verstößen gegen Zulassungsanforderungen und Anforderungen beim Erwerb qualifizierter Beteiligungen
- Art 67 Sonstige Bestimmungen
- Art 68 Öffentliche Bekanntmachung von Verwaltungssanktionen
- Art 69 Austausch von Informationen über Sanktionen und Betrieb einer zentralen Datenbank durch die EBA
- Art 70 Wirksame Verhängung von Sanktionen und Wahrnehmung der Sanktionsbefugnisse durch die zuständigen Behörden
- Art 71 Meldung von Verstößen
- Art 72 Rechtsmittel
- Art 73 Internes Kapital
- Art 74 Interne Unternehmensführung und Sanierungs- und Abwicklungspläne
- Art 75 Überwachung der Vergütungspolitik
- Art 76 Behandlung von Risiken
- Art 77 Interne Ansätze zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen
- Art 78 Aufsichtlicher Vergleich interner Ansätze zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen
- Art 79 Kreditrisiko und Gegenparteiausfall
- Art 80 Restrisiko
- Art 81 Konzentrationsrisiko
- Art 82 Verbriefungsrisiko
- Art 83 Marktrisiko
- Art 84 Zinsänderungsrisiko bei Geschäften des Anlagebuchs
- Art 85 Operationelles Risiko
- Art 86 Liquiditätsrisiko
- Art 87 Risiko einer übermäßigen Verschuldung
- Art 88 Unternehmensführung und -kontrolle
- Art 89 Länderspezifische Berichterstattung
- Art 90 Offenlegung der Kapitalrendite
- Art 91 Leitungsorgan
- Art 92 Vergütungspolitik
- Art 93 Institute, die staatliche Unterstützung erhalten
- Art 94 Variable Vergütungsbestandteile
- Art 95 Vergütungsausschuss
- Art 96 Betrieb einer Website über die Unternehmensführung und -kontrolle und die Vergütung
- Art 97 Aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
- Art 98 Technische Kriterien für die aufsichtliche Überprüfung und Bewertung
- Art 99 Aufsichtliche Prüfungsprogramme
- Art 100 Aufsichtliche Stresstests
- Art 101 Laufende Überprüfung der Erlaubnis zur Verwendung interner Ansätze
- Art 102 Aufsichtsmaßnahmen
- Art 104 Aufsichtsbefugnisse
- Art 104a Zusätzliche Eigenmittelanforderung
- Art 104b Empfehlungen für zusätzliche Eigenmittel
- Art 104c Zusammenarbeit mit Abwicklungsbehörden
- Art 105 Besondere Liquiditätsanforderungen
- Art 106 Spezielle Publizitätsanforderungen
- Art 107 Angleichung der aufsichtlichen Überprüfungen, Bewertungen und Aufsichtsmaßnahmen
- Art 108 Beurteilung der Angemessenheit des internen Kapitals
- Art 109 Regeln, Verfahren und Mechanismen der Institute
- Art 110 Überprüfung und Bewertung und Aufsichtsmaßnahmen
- Art 111 Bestimmung der konsolidierenden Aufsichtsbehörde
- Art 112 Koordinierung der Aufsichtstätigkeiten durch die konsolidierende Aufsichtsbehörde
- Art 113 Gemeinsame Entscheidungen über institutsspezifische Aufsichtsanforderungen
- Art 114 Informationspflichten in Krisensituationen
- Art 115 Koordinierungs- und Kooperationsvereinbarungen
- Art 116 Aufsichtskollegien
- Art 116a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 117 Pflicht zur Zusammenarbeit
- Art 118 Nachprüfung von Informationen über Unternehmen in anderen Mitgliedstaaten
- Art 119 Einbeziehung von Holdinggesellschaften in die Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis
- Art 120 Beaufsichtigung gemischter Finanzholdinggesellschaften
- Art 121 Eignung der Mitglieder der Geschäftsleitung
- Art 122 Ersuchen um Informationen und Inspektionen
- Art 123 Aufsicht
- Art 124 Informationsaustausch
- Art 125 Zusammenarbeit
- Art 126 Sanktionen
- Art 127 Bewertung der Gleichwertigkeit der Beaufsichtigung auf konsolidierter Basis in Drittländern
- Art 128 Begriffsbestimmungen
- Art 129 Pflicht zum Vorhalten eines Kapitalerhaltungspuffers
- Art 130 Pflicht zum Vorhalten eines institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
- Art 131 Global systemrelevante Institute und andere systemrelevante Institute
- Art 133 Pflicht zum Vorhalten eines Systemrisikopuffers
- Art 134 Anerkennung einer Systemrisikopufferquote
- Art 135 Orientierungen des ESRB zur Festlegung der Quote für den antizyklischen Kapitalpuffer
- Art 136 Festlegung der Quoten des antizyklischen Kapitalpuffers
- Art 137 Anerkennung von Quoten des antizyklischen Kapitalpuffers über 2,5 %
- Art 138 Empfehlung des ESRB zu den Quoten antizyklischer Kapitalpuffer in Drittländern
- Art 139 Entscheidung der benannten Behörden über die Quoten antizyklischer Kapitalpuffer in Drittländern
- Art 140 Berechnung der Quote des institutsspezifischen antizyklischen Kapitalpuffers
- Art 141 Ausschüttungsbeschränkungen
- Art 141a Nichterfüllung der kombinierten Kapitalpufferanforderung
- Art 141b Ausschüttungsbeschränkungen im Falle der Nichterfüllung der Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote
- Art 141c Nichterfüllung der Anforderung an den Puffer der Verschuldungsquote
- Art 142 Kapitalerhaltungsplan
- Art 143 Allgemeine Bekanntmachungspflichten
- Art 144 Spezielle Bekanntmachungspflichten
- Art 145 Delegierte Rechtsakte
- Art 146 Durchführungsrechtsakte
- Art 147 Europäischer Bankenausschuss
- Art 148 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 149 Einwände gegen technische Regulierungsstandards
- Art 150 Änderung der Richtlinie 2002/87/EG
- Art 151 Anwendungsbereich
- Art 152 Berichtspflichten
- Art 153 Maßnahmen der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats im Zusammenhang mit im Aufnahmemitgliedstaat ausgeübten Tätigkeiten
- Art 154 Sicherungsmaßnahmen
- Art 155 Zuständigkeiten
- Art 156 Überwachung der Liquidität
- Art 157 Zusammenarbeit bei der Aufsicht
- Art 158 Bedeutende Zweigstellen
- Art 159 Nachprüfungen vor Ort
- Art 159a Übergangsbestimmungen für die Zulassung von Finanzholdinggesellschaften und gemischten Finanzholdinggesellschaften
- Art 160 Übergangsbestimmungen für Kapitalpuffer
- Art 161 Überprüfung und Bericht
- Art 162 Umsetzung
- Art 163 Aufgehobene Rechtsakte
- Art 164 Inkrafttreten
- Art 165 Adressaten