Gesetze / RL 2013/36/EU RL 2013/36/EU Art 37 Informationen über Ablehnungen Stand: 02.10.2026 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und der EBA die Anzahl und die Art der Fälle mit, in denen eine Anzeige gemäß Artikel 35 und Artikel 36 Absatz 3 abgelehnt wurde.