Gesetze / RL 2013/36/EU RL 2013/36/EU Art 96 Betrieb einer Website über die Unternehmensführung und -kontrolle und die Vergütung Stand: 02.10.2026 Institute, die eine Website betreiben, erläutern darauf, wie sie die Anforderungen der Artikel 88 bis 95 erfüllen.