§ 92 Ausübende Künstler
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- LG Köln, 01.02.2024 – 14 O 20/22Urheberrecht: Ansprüche einer Filmdarstellerin wegen Zugänglichmachung eines Kurzfilms im Internet; Anforderungen an die Blockierungspflicht einer Upload-Plattform KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 17.10.2013 – I ZR 41/12Allgemeine Geschäftsbedingungen in Urheberrechtsverträgen: Inhaltskontrolle für Buy-Out-Klauseln in Verträgen mit Synchronsprechern - Rechteeinräumung Synchronsprecher
- BGH, 20.07.2018 – V ZR 130/17Hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Urheber- oder Persönlichkeitsrechtsverletzung: Anspruch eines Abgebildeten auf Besichtigung eines Dokumentarfilms über den Vietnamkrieg/Massaker von My Lai vor der VeröffentlichungZitiert von 2
- BGH, 21.04.2016 – I ZR 43/14Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Ausschließliches Recht des Künstlers auf das öffentliche Zugänglichmachen einer audiovisuellen Festlegung seiner Darbietung; Berufung auf den Grundsatz der Inländerbehandlung; Gewährung von Schutz auf Grund der nationalen Gesetzgebung; Erfolgsort einer unerlaubten Handlung bei öffentlichem Zugänglichmachen des Schutzgegenstandes über eine Internetseite - An Evening with Marlene DietrichZitiert von 48
- LG Bielefeld, 20.12.2018 – 4 O 127/16
- LG Hamburg, 29.11.2017 – 308 O 236/15Urheberrechtliche Filesharing-Abmahnung: Auszahlung von Erlösen aus der Inanspruchnahme von Rechtsverletzern bei mündlicher Vergütungsabsprache KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 92 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/92#abs-1 (1) Schließt ein ausübender Künstler mit dem Filmhersteller einen Vertrag über seine Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmwerks, so liegt darin im Zweifel hinsichtlich der Verwertung des Filmwerks die Einräumung des Rechts, die Darbietung auf eine der dem ausübenden Künstler nach § 77 Abs. 1 und 2 Satz 1 und § 78 Abs. 1 Nr. 1 und 2 vorbehaltenen Nutzungsarten zu nutzen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/92#abs-2 (2) Hat der ausübende Künstler im Voraus ein in Absatz 1 genanntes Recht übertragen oder einem Dritten hieran ein Nutzungsrecht eingeräumt, so behält er gleichwohl die Befugnis, dem Filmhersteller dieses Recht hinsichtlich der Verwertung des Filmwerkes zu übertragen oder einzuräumen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/92#abs-3 (3) § 90 gilt entsprechend.