§ 89 Rechte am Filmwerk
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 27
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.11.2009 – 1 BvR 213/08Zitiert von 7
- BGH, 19.05.2005 – I ZR 285/02Zitiert von 9
- BGH, 26.01.1995 – I ZR 63/93Zitiert von 4
- OLG Köln, 10.12.2010 – 6 U 92/10
- OLG Köln, 03.12.1999 – 6 U 7/98Zitiert von 1
- BFH, 29.11.1984 – V R 96/84Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- LSG Hamburg, 25.04.2025 – L 1 BA 10/22
- LG Kassel, 03.05.2021 – 10 O 1957/20Zitiert von 1
- LG Frankenthal (Pfalz), 01.10.2019 – 6 O 46/19Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 89 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/89#abs-1 (1) Wer sich zur Mitwirkung bei der Herstellung eines Filmes verpflichtet, räumt damit für den Fall, daß er ein Urheberrecht am Filmwerk erwirbt, dem Filmhersteller im Zweifel das ausschließliche Recht ein, das Filmwerk sowie Übersetzungen und andere filmische Bearbeitungen oder Umgestaltungen des Filmwerkes auf alle Nutzungsarten zu nutzen. § 31a Absatz 1 Satz 4 und 5 und Absatz 2 bis 4 findet keine Anwendung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/89#abs-2 (2) Hat der Urheber des Filmwerkes das in Absatz 1 bezeichnete Nutzungsrecht im voraus einem Dritten eingeräumt, so behält er gleichwohl stets die Befugnis, dieses Recht beschränkt oder unbeschränkt dem Filmhersteller einzuräumen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/89#abs-3 (3) Die Urheberrechte an den zur Herstellung des Filmwerkes benutzten Werken, wie Roman, Drehbuch und Filmmusik, bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/89#abs-4 (4) Für die Rechte zur filmischen Verwertung der bei der Herstellung eines Filmwerkes entstehenden Lichtbilder und Lichtbildwerke gelten die Absätze 1 und 2 entsprechend.