§ 78 Öffentliche Wiedergabe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 33
Nach Gewicht
- BGH, 21.04.2016 – I ZR 43/14Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Ausschließliches Recht des Künstlers auf das öffentliche Zugänglichmachen einer audiovisuellen Festlegung seiner Darbietung; Berufung auf den Grundsatz der Inländerbehandlung; Gewährung von Schutz auf Grund der nationalen Gesetzgebung; Erfolgsort einer unerlaubten Handlung bei öffentlichem Zugänglichmachen des Schutzgegenstandes über eine Internetseite - An Evening with Marlene DietrichZitiert von 48
- BGH, 17.09.2015 – I ZR 228/14Urheberrecht: Kabelweitersendung durch Übertragung von mit einer Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignalen durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer – RamsesZitiert von 18
- BGH, 06.06.2002 – I ZR 79/00Zitiert von 9
- FG Düsseldorf, 27.01.2010 – 5 K 1072/08 UZitiert von 8
- BGH, 17.12.2015 – I ZR 21/14Urheberrechtsschutz: Bereitstellung von Fernsehgeräten in Hotelzimmern zum Empfang von Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne als öffentliche Wiedergabe - KönigshofZitiert von 11
- BVerfG, 23.01.1990 – 1 BvR 306/86Urheberrechtlicher Inlandsschutz für ausländische Darbietungen durch ausländische Interpreten nur bei verbürgter GegenseitigkeitZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LG Hamburg, 10.05.2024 – 310 O 214/23
- LG Köln, 01.02.2024 – 14 O 20/22Urheberrecht: Ansprüche einer Filmdarstellerin wegen Zugänglichmachung eines Kurzfilms im Internet; Anforderungen an die Blockierungspflicht einer Upload-Plattform KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- AG Düsseldorf, 21.12.2023 – 10 C 46/23
33 Entscheidungen zu § 78 UrhG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/78#abs-1 (1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/78#abs-2 (2) Dem ausübenden Künstler ist eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/78#abs-3 (3) Auf Vergütungsansprüche nach Absatz 2 kann der ausübende Künstler im Voraus nicht verzichten. Sie können im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/78#abs-4 (4) § 20b gilt entsprechend.