§ 78 Öffentliche Wiedergabe
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/78#abs-1 (1) Der ausübende Künstler hat das ausschließliche Recht, seine Darbietung
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/78#abs-2 (2) Dem ausübenden Künstler ist eine angemessene Vergütung zu zahlen, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/78#abs-3 (3) Auf Vergütungsansprüche nach Absatz 2 kann der ausübende Künstler im Voraus nicht verzichten. Sie können im Voraus nur an eine Verwertungsgesellschaft abgetreten werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/78#abs-4 (4) § 20b gilt entsprechend.
Wird zitiert von 35 Entscheidungen zu § 78 UrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 21.04.2016 – I ZR 43/14Leistungsschutzrechte des ausübenden Künstlers mit ausländischer Staatsangehörigkeit: Ausschließliches Recht des Künstlers auf das öffentliche Zugänglichmachen einer audiovisuellen Festlegung seiner Darbietung; Berufung auf den Grundsatz der Inländerbehandlung; Gewährung von Schutz auf Grund der nationalen Gesetzgebung; Erfolgsort einer unerlaubten Handlung bei öffentlichem Zugänglichmachen des Schutzgegenstandes über eine Internetseite - An Evening with Marlene DietrichZitiert von 58
- BGH, 17.09.2015 – I ZR 228/14Urheberrecht: Kabelweitersendung durch Übertragung von mit einer Gemeinschaftsantenne der Wohnanlage empfangenen Fernseh- oder Hörfunksignalen durch ein Kabelnetz an die angeschlossenen Empfangsgeräte der einzelnen Wohnungseigentümer – RamsesZitiert von 21
- BGH, 06.06.2002 – I ZR 79/00Zitiert von 9
- AG Köln, 06.12.2021 – 137 C 498/20Zitiert von 1
- FG Düsseldorf, 27.01.2010 – 5 K 1072/08 UZitiert von 8
- BGH, 17.12.2015 – I ZR 21/14Urheberrechtsschutz: Bereitstellung von Fernsehgeräten in Hotelzimmern zum Empfang von Fernsehsendungen über eine Zimmerantenne als öffentliche Wiedergabe - KönigshofZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- LG Hamburg, 10.05.2024 – 310 O 214/23
- LG Köln, 01.02.2024 – 14 O 20/22Urheberrecht: Ansprüche einer Filmdarstellerin wegen Zugänglichmachung eines Kurzfilms im Internet; Anforderungen an die Blockierungspflicht einer Upload-Plattform Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- AG Düsseldorf, 21.12.2023 – 10 C 46/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 78 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.09.2003 Ausfertigung
§ 78 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. September 2003 (BGBl. I 1774; 2004 I 312 403)
BGBl. 2003 I S. 1774
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.