§ 97 Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/97#abs-1 (1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UrhG/97#abs-2 (2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte. Urheber, Verfasser wissenschaftlicher Ausgaben (§ 70), Lichtbildner (§ 72) und ausübende Künstler (§ 73) können auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine Entschädigung in Geld verlangen, wenn und soweit dies der Billigkeit entspricht.
Wird zitiert von 1.225 Entscheidungen zu § 97 UrhG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 26.03.1993 – 6 U 183/92
- BGH, 15.01.2015 – I ZR 148/13Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung bei rechtsverletzender Dauerhandlung; Herausgabe der erlangten Gebrauchsvorteile nach Verjährungseintritt; materieller und immaterieller Schaden wegen Verletzung des Rechts auf Anerkennung der Urheberschaft - MotorradteileZitiert von 51
- BGH, 01.09.2022 – I ZR 108/20Anspruch auf Schadensersatz wegen urheberrechtswidrigem Filesharing; unionskonforme Begrenzung der Abmahnkosten - Riptide IIZitiert von 3
- BGH, 16.04.2015 – I ZR 225/12Urheberrechtsschutzfähigkeit von Musikstücken: Erforderliche Werkhöhe; tatrichterliche Überzeugungsbildung zur schöpferischen Eigentümlichkeit eines Musikstücks durch Anhören und Einholung eines Sachverständigengutachtens; Überprüfung der tatrichterlichen Feststellungen in der Revisionsinstanz - GoldrapperZitiert von 29
- BGH, 02.06.2022 – I ZR 140/15Urheberrechtsverletzung im Internet: Betreiber einer Video-Sharing-Plattform als Täter einer öffentlichen Wiedergabe der von Nutzern hochgeladenen rechtsverletzenden Inhalte; Verbindung eines Tonträgers mit Bildern als eigenständige Nutzungsart; Voraussetzung eines Bereicherungsanspruchs wegen Eingriffs in ein nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht; Umfang des Auskunftsanspruchs - YouTube IIZitiert von 42
- BGH, 11.06.2015 – I ZR 19/14Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse: Nachweis der Inhaberschaft von Tonträgerherstellerrechten; Nachweis der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet; Nachweis der Zuordnung der ermittelten IP-Adresse zu einem konkreten Internetanschluss zum Tatzeitpunkt – Tauschbörse IZitiert von 77
Zuletzt entschieden
- EuGH, 24.09.2026 – C-176/25Internationales Privatrecht: Anknüpfung der Formwirksamkeit eines Vertrags über die Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte an das Vertragsstatut Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- LG Frankfurt am Main, 16.09.2026 – 2-06 O 234/25Social-Media-Plattform: Unmittelbare Haftung des Betreibers für Fake-Profile bei algorithmischer Steuerung von Nutzerinhalten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 03.09.2026 – I ZR 34/23 · Seniorenwohnheim II
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 97 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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07.07.2008 Ausfertigung
§ 97 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 7. Juli 2008 (BGBl. I 1191, 2070)
BGBl. 2008 I S. 1191
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23.06.1995 Ausfertigung
§ 97 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juni 1995 (BGBl. I 842)
BGBl. 1995 I S. 842
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