Gesetze / UrhDaG · BGBl I 2021, 1204, 1215

Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten

22 Normen · ausgefertigt 31.05.2021 · 13 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 14.05.2024 · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. Teil 1 · Allgemeine Vorschriften
  3. § 1Öffentliche Wiedergabe; Verantwortlichkeit des Diensteanbieters
  4. § 2Diensteanbieter
  5. § 3Nicht erfasste Dienste
  6. Teil 2 · Erlaubte Nutzungen
  7. § 4Pflicht zum Erwerb vertraglicher Nutzungsrechte; Direktvergütungsanspruch des Urhebers
  8. § 5Gesetzlich erlaubte Nutzungen; Vergütung des Urhebers
  9. § 6Erstreckung von Erlaubnissen
  10. Teil 3 · Unerlaubte Nutzungen
  11. § 7Qualifizierte Blockierung
  12. § 8Einfache Blockierung
  13. Teil 4 · Mutmaßlich erlaubte Nutzungen
  14. § 9Öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen
  15. § 10Geringfügige Nutzungen
  16. § 11Kennzeichnung als erlaubte Nutzung
  17. § 12Vergütung durch Diensteanbieter; Verantwortlichkeit
  18. Teil 5 · Rechtsbehelfe
  19. § 13Rechtsbehelfe; Schutz vor Entstellung; Zugang zu den Gerichten
  20. § 14Internes Beschwerdeverfahren
  21. § 15Externe Beschwerdestelle
  22. § 16Außergerichtliche Streitbeilegung durch private Schlichtungsstellen
  23. § 17Außergerichtliche Streitbeilegung durch die behördliche Schlichtungsstelle
  24. Teil 6 · Schlussbestimmungen
  25. § 18Maßnahmen gegen Missbrauch
  26. § 19Auskunftsrechte
  27. § 20Inländischer Zustellungsbevollmächtigter
  28. § 21Anwendung auf verwandte Schutzrechte
  29. § 22Zwingendes Recht

Änderungsverlauf

  1. 14.05.2024 — 6 Normen geändert · §§ 1, 15, 16, 17 und 2 weitere neueste Änderung

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.