Gesetze / UrhDaG · BGBl I 2021, 1204, 1215
Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten
22 Normen · ausgefertigt 31.05.2021 · 13 zitierende Entscheidungen · letzte Änderung 14.05.2024 · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- Teil 1 · Allgemeine Vorschriften
- § 1Öffentliche Wiedergabe; Verantwortlichkeit des Diensteanbieters
- § 2Diensteanbieter
- § 3Nicht erfasste Dienste
- Teil 2 · Erlaubte Nutzungen
- § 4Pflicht zum Erwerb vertraglicher Nutzungsrechte; Direktvergütungsanspruch des Urhebers
- § 5Gesetzlich erlaubte Nutzungen; Vergütung des Urhebers
- § 6Erstreckung von Erlaubnissen
- Teil 3 · Unerlaubte Nutzungen
- § 7Qualifizierte Blockierung
- § 8Einfache Blockierung
- Teil 4 · Mutmaßlich erlaubte Nutzungen
- § 9Öffentliche Wiedergabe mutmaßlich erlaubter Nutzungen
- § 10Geringfügige Nutzungen
- § 11Kennzeichnung als erlaubte Nutzung
- § 12Vergütung durch Diensteanbieter; Verantwortlichkeit
- Teil 5 · Rechtsbehelfe
- § 13Rechtsbehelfe; Schutz vor Entstellung; Zugang zu den Gerichten
- § 14Internes Beschwerdeverfahren
- § 15Externe Beschwerdestelle
- § 16Außergerichtliche Streitbeilegung durch private Schlichtungsstellen
- § 17Außergerichtliche Streitbeilegung durch die behördliche Schlichtungsstelle
- Teil 6 · Schlussbestimmungen
- § 18Maßnahmen gegen Missbrauch
- § 19Auskunftsrechte
- § 20Inländischer Zustellungsbevollmächtigter
- § 21Anwendung auf verwandte Schutzrechte
- § 22Zwingendes Recht
Änderungsverlauf
- 14.05.2024 — 6 Normen geändert · §§ 1, 15, 16, 17 und 2 weitere neueste Änderung
Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.