Gesetze / Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
UWG§ 2 Begriffsbestimmungen
Stand: 27.09.2026
Gewerblicher RechtsschutzBund3 Fassungen1.605 Entscheidungen
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Wird zitiert von 1.605 Entscheidungen zu § 2 UWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 05.02.2004 – I ZR 171/01Zitiert von 1
- BGH, 26.03.2026 – I ZR 66/25Sperrung eines Girokontos als unlautere geschäftliche Handlung - KontosperrungZitiert von 1
- BGH, 31.03.2016 – I ZR 160/14Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines Rechtsanwalts; Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Rechtsanwalt und einem Anwaltsnotar bei abträglichen Äußerungen über die Notartätigkeit; Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil bei Erhebung eines strafrechtlich relevanten Vorwurfs; Neufassung der Regelung über die Herabsetzung von Mitbewerbern; Herabwürdigung eines Mitbewerbers durch Vorwurf kriminellen Handelns und einer gezielten Ruinierung von Anlegern - Im ImmobiliensumpfZitiert von 29
- OLG Köln, 13.07.2018 – 6 U 180/17Zitiert von 1
- BGH, 09.09.2021 – I ZR 90/20Wettbewerbsverstoß durch Schleichwerbung in den sozialen Medien: Klagebefugnis eines Wettbewerbsverbands; Bewerbung von Waren und Dienstleistungen auf Instagram als geschäftliche Handlung zugunsten des eigenen Unternehmens und eines Drittunternehmens; werblicher Überschuss eines Beitrags; erforderlicher Hinweis auf den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung; Erkennbarkeit der kommerziellen Zweckverfolgung; Veranlassung des Verbrauchers zu einer geschäftlichen Entscheidung - Influencer IZitiert von 42
- BGH, 17.01.2002 – I ZR 161/99Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 06.08.2026 – 2 U 46/25Patent- und Wettbewerbsrecht: Auslegung der progressiven Oberflächenstruktur bei einem Papiergelegefilter; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Abnehmerverwarnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 30.07.2026 – I ZR 130/25 · Top-Mediziner
- BGH, 21.07.2026 – II ZB 21/22Kapitalmarktrecht: Voraussetzungen einer Haftung wegen sittenwidriger Schädigung durch Ad-hoc- und Pressemitteilungen beim Beteiligungsaufbau im KapMuG-Verfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 UWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3504)
BGBl. 2021 I S. 3504
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18.04.2019 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. April 2019 (BGBl. I 466)
BGBl. 2019 I S. 466
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02.12.2015 Ausfertigung
§ 2 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2015 (BGBl. I 2158)
BGBl. 2015 I S. 2158
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.