Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/27873 · S. 31
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb)
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb) Zu Nummer 1 (§ 1 und 2 UWG-E) Zu § 1 UWG-E § 1 UWG wird um eine Regelung zum Anwendungsbereich in Absatz 2 ergänzt. Diese setzt den bislang nicht ausdrücklich im deutschen Recht kodifizierten Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2005/29/EG um. Die Frage des Verhältnisses zu anderen Vorschriften, die für spezielle Konstellationen Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren geschäftlichen Handlungen bestimmen, stellt sich in zahlreichen Zusammenhängen. Sie wird von der Rechtsprechung bereits überwiegend entsprechend Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2005/29/EG gelöst. Dennoch sollte nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über neue Formen der Kommunikation und des Marketings im Internet, wie zum Beispiel Influencer-Marketing, nunmehr eine ausdrückliche Klarstellung des Vorrangs von Vorschriften erfolgen, die besondere Aspekte unlauterer geschäftlicher Handlungen regeln. Der Vorrang reicht dabei nur so weit, wie der betreffende Aspekt in der spezielleren Vorschrift auch abschließend geregelt werden soll. Enthält die speziellere Vorschrift zum Beispiel nur ergänzende Informationsanforderungen, sind die allgemeinen Informationsanforderungen der §§ 5a und 5b weiter anwendbar. Regelungen besonderer Aspekte unlauterer Handlungen enthalten zum Beispiel der Medienstaatsvertrag und das Telemediengesetz, die Drucksache 19/27873 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode im Einklang mit dem Unionsrecht spezielle medienrechtliche Wertungen für die Kennzeichnung von Werbung enthalten. Die Ergänzung dient allein der vorrangigen Berücksichtigung der in spezielleren Regelungen getroffen Bewertungen zur Unlauterkeit eines Verhaltens und hat keine A
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 71.701 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27873, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 103.207–174.908 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 15e643e144d1cb79….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP