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Artikel 1 · BT-Drs. 19/27873 · S. 31

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb)

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb)
Zu Nummer 1 (§ 1 und 2 UWG-E)
Zu § 1 UWG-E
§ 1 UWG wird um eine Regelung zum Anwendungsbereich in Absatz 2 ergänzt. Diese setzt den bislang nicht
ausdrücklich im deutschen Recht kodifizierten Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2005/29/EG um. Die Frage des
Verhältnisses zu anderen Vorschriften, die für spezielle Konstellationen Voraussetzungen für das Vorliegen einer
unlauteren geschäftlichen Handlungen bestimmen, stellt sich in zahlreichen Zusammenhängen. Sie wird von der
Rechtsprechung bereits überwiegend entsprechend Artikel 3 Absatz 4 der Richtlinie 2005/29/EG gelöst. Dennoch
sollte nicht zuletzt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über neue Formen der Kommunikation und des
Marketings im Internet, wie zum Beispiel Influencer-Marketing, nunmehr eine ausdrückliche Klarstellung des
Vorrangs von Vorschriften erfolgen, die besondere Aspekte unlauterer geschäftlicher Handlungen regeln. Der
Vorrang reicht dabei nur so weit, wie der betreffende Aspekt in der spezielleren Vorschrift auch abschließend
geregelt werden soll. Enthält die speziellere Vorschrift zum Beispiel nur ergänzende Informationsanforderungen,
sind die allgemeinen Informationsanforderungen der §§ 5a und 5b weiter anwendbar. Regelungen besonderer
Aspekte unlauterer Handlungen enthalten zum Beispiel der Medienstaatsvertrag und das Telemediengesetz, die
Drucksache 19/27873                                   – 32 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


im Einklang mit dem Unionsrecht spezielle medienrechtliche Wertungen für die Kennzeichnung von Werbung
enthalten. Die Ergänzung dient allein der vorrangigen Berücksichtigung der in spezielleren Regelungen getroffen
Bewertungen zur Unlauterkeit eines Verhaltens und hat keine A

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 71.701 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27873, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 103.207–174.908 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 15e643e144d1cb79….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP