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Artikel 1 · BT-Drs. 18/4535 · S. 10

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb)

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb)
Zu Nummer 1 (Änderung des § 2 Absatz 1)
Zu Buchstabe a (Änderung der Nummer 7)
Da der Begriff „fachliche Sorgfalt“ nun auch als Maßstab für Wettbewerbshandlungen gegenüber Mitbewerbern
und sonstigen Marktteilnehmern verwendet wird (vgl. § 3 Absatz 3 UWG-E), wird der Anwendungsbereich der
Definition über den Verbraucherbereich hinaus erweitert. Die Betonung des „jeweiligen“ Standards verdeutlicht,
dass der Begriff je nach betroffenem Marktteilnehmer unterschiedlich auszulegen ist. Denn das nach Treu und
Glauben unter Berücksichtigung der Marktgepflogenheiten an den Tag zu legende Verhalten kann je nach dem,
ob es sich um eine geschäftliche Handlung gegenüber Verbrauchern oder gegenüber Unternehmern als Abneh-
mern (sogenannten sonstigen Marktteilnehmern) handelt, ein anderes sein. Zur Wahrung des Sorgfaltsmaßstabs
gegenüber Unternehmern als Mitbewerbern wiederum gehört es insbesondere, deren wettbewerbliche Entfal-
tungsmöglichkeiten nicht in unangemessener Weise zu beeinträchtigen.
Soweit es sich um den gegenüber Verbrauchern zu berücksichtigenden Sorgfaltsmaßstab handelt, unterliegt der
Begriff – aufgrund dessen Herkunft aus Artikel 2 Buchstabe h der Richtlinie 2005/29/EG – der Auslegung durch
den EuGH. In den übrigen Anwendungsbereichen ist dies nicht der Fall.
Zu Buchstabe b (Nummer 8 – neu –)
Durch die neu in das Gesetz aufgenommene Nummer 8 wird der Definitionenkatalog des § 2 Absatz 1 um eine
Definition des Begriffs „wesentliche Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers“ ergänzt.
Die Definition folgt Artikel 2 Buchstabe e der Richtlinie 2005/29/EG, verwendet jedoch – um die einheitliche
Terminologie des UWG zu wahren – den Begriff „geschäftliche Handlung“ anstelle des Begriff

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 35.153 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 18/4535, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 22.854–58.007 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 741f097adac07c30….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP