Gesetze / Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
UWG§ 4 Mitbewerberschutz
Stand: 10.06.2019
Unlauter handelt, wer
Wird zitiert von 2.961 Entscheidungen zu § 4 UWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 03.09.2009 – C-304/08
- OLG Stuttgart, 21.01.2010 – 2 U 8/09Zitiert von 9
- OLG Stuttgart, 29.03.2007 – 2 U 122/06Zitiert von 1
- OLG Rostock, 02.08.2021 – 2 U 17/20Zitiert von 4
- LG Karlsruhe, 16.12.2011 – 14 O 27/11 KfH III
- OLG Köln, 02.11.2018 – 6 U 95/17
Zuletzt entschieden
- BGH, 03.09.2026 – I ZR 74/22 · Metall auf Metall VI
- OLG Düsseldorf, 06.08.2026 – 2 U 46/25Patent- und Wettbewerbsrecht: Auslegung der progressiven Oberflächenstruktur bei einem Papiergelegefilter; Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Abnehmerverwarnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 22.07.2026 – 6 W 8/26Unlauterer Wettbewerb: Gezielte Behinderung durch Registrierung einer Domain und Weiterleitung auf die eigene Website zum Abfangen von Kunden Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 UWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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18.04.2019 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. April 2019 (BGBl. I 466)
BGBl. 2019 I S. 466
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02.12.2015 Ausfertigung
§ 4 neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2015 (BGBl. I 2158)
BGBl. 2015 I S. 2158
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.