Gesetze / Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

UWG

§ 1 Zweck des Gesetzes; Anwendungsbereich

Stand: 28.05.2022

Gewerblicher RechtsschutzBund2 Fassungen1.613 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UWG%202004/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucher sowie der sonstigen Marktteilnehmer vor unlauteren geschäftlichen Handlungen. Es schützt zugleich das Interesse der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UWG%202004/1#abs-2 (2) Vorschriften zur Regelung besonderer Aspekte unlauterer geschäftlicher Handlungen gehen bei der Beurteilung, ob eine unlautere geschäftliche Handlung vorliegt, den Regelungen dieses Gesetzes vor.

§ 2