Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 13 Verbraucher

Stand: 10.06.2019

Bund913 Entscheidungen

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

§ 12 § 14