Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch

BGB

§ 13 Verbraucher

Stand: 10.06.2019

Bund966 Entscheidungen

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

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