§ 330d Begriffsbestimmungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/330d#abs-1 (1) Im Sinne dieses Abschnitts ist
ein oberirdisches Gewässer, das Grundwasser und das Meer;
eine Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe;
ein Gut im Sinne des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter und einer darauf beruhenden Rechtsverordnung und im Sinne der Rechtsvorschriften über die internationale Beförderung gefährlicher Güter im jeweiligen Anwendungsbereich;
eine Pflicht, die sich aus
auch ein Handeln auf Grund einer durch Drohung, Bestechung oder Kollusion erwirkten oder durch unrichtige oder unvollständige Angaben erschlichenen Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen Zulassung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/330d#abs-2 (2) Für die Anwendung der §§ 311, 324a, 325, 326, 327 und 328 stehen in Fällen, in denen die Tat in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union begangen worden ist,
entsprechende Pflichten, Verfahren, Untersagungen, Verbote, zugelassene Anlagen, Genehmigungen und Planfeststellungen auf Grund einer Rechtsvorschrift des anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union oder auf Grund eines Hoheitsakts des anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union gleich. Dies gilt nur, soweit damit ein Rechtsakt der Europäischen Union oder ein Rechtsakt der Europäischen Atomgemeinschaft umgesetzt oder angewendet wird, der dem Schutz vor Gefahren oder schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Tiere oder Pflanzen, Gewässer, die Luft oder den Boden, dient.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 330d StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Thüringen, 05.05.2017 – 1 Ws 481/16Zitiert von 2
- BGH, 24.05.2012 – 5 StR 567/11Strafbarkeit der Einreise bzw. Verbringung vietnamesischer Staatsangehöriger nach Deutschland: Erschleichung formell bestandskräftiger Touristenvisa bzw. Arbeitsvisa duch arglistige Täuschung von Mitarbeitern der ungarischen Botschaft in VietnamZitiert von 5
- BGH, 30.03.2021 – 3 StR 474/19Ausfuhr von Kriegswaffen aufgrund erschlichener Genehmigung: Beachtlichkeit der erschlichenen Genehmigung; Einziehung von Taterträgen bei einer juristischen Person; Geltung des Abzugsverbots für einen gutgläubigen DrittbegünstigtenZitiert von 21
- BGH, 09.01.2018 – 3 StR 541/17Einschleusen von Ausländern: Urteilsfeststellungen bei rechtsmissbräuchlich aber verwaltungsrechtlich wirksam erlangtem VisumZitiert von 2
- BGH, 23.10.2013 – 5 StR 505/12Unerlaubtes Betreiben von Anlagen und unerlaubter Umgang mit gefährlichen Stoffen: Abgrenzung zwischen Beseitigung und Verwertung von Abfall; nachhaltige Verunreinigung des Grundwassers bei Verfüllung einer Teilfläche eines Kiessandtagebaugebiets mit aufbereitetem KlärschlammkompostZitiert von 27
- BGH, 27.04.2005 – 2 StR 457/04Ausländerstrafrecht: Tatbestandswirkung einer formell wirksamen Aufenthaltsgenehmigung beim Einschleusen von Ausländern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 35
Zuletzt entschieden
- AG Bünde, 01.02.2016 – 1 Ds 602 Js 1309/14 - 545/15
- Schifffahrtsobergericht Köln, 27.11.2012 – 3 Ns 8/10 BSch
- VG Darmstadt, 27.08.2010 – 5 K 38/10.DAZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 330d StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
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Änderungsverlauf
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06.12.2011 Ausfertigung
§ 330d geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I 2557)
BGBl. 2011 I S. 2557
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.