§ 311 Freisetzen ionisierender Strahlen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/311#abs-1 (1) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten (§ 330d Absatz 1 Nummer 4, 5, Absatz 2)
die geeignet sind, Leib oder Leben eines anderen Menschen, fremde Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder erhebliche Schäden an Tieren oder Pflanzen, Gewässern, der Luft oder dem Boden herbeizuführen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/311#abs-2 (2) Der Versuch ist strafbar.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/311#abs-3 (3) Wer fahrlässig
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 311 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.06.1965 – 4 StR 245/65Zitiert von 1
- BGH, 30.11.1995 – 5 StR 465/95Zitiert von 37
- BGH, 12.12.2000 – 1 StR 184/00Volksverhetzung im Internet: Voraussetzungen eines inländischen Erfolgsortes bei Speicherung volksverhetzender Äußerungen auf einem ausländischen Server Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BGH, 08.11.1989 – 3 StR 171/89
- BGH, 21.09.1995 – 5 StR 366/95Zitiert von 4
- BGH, 06.01.1989 – 5 StR 612/88
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 01.06.2023 – 3 Ws 178/23
- BGH, 30.06.2016 – StB 14 - 16/16, StB 14/16, StB 15/16, StB 16/16Verabredung des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und Vorbereitung einer Sprengstoffexplosion: Konkurrenzverhältnis
- OLG Frankfurt am Main, 09.04.2015 – 2 U 85/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 311 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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06.12.2011 Ausfertigung
§ 311 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I 2557)
BGBl. 2011 I S. 2557
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.