§ 1 Keine Strafe ohne Gesetz
Stand: 10.06.2019
Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
Wird zitiert von 249 Entscheidungen zu § 1 StGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 04.09.1964 – 4 StR 324/64Zitiert von 4
- BGH, 19.01.1954 – 1 StR 644/53
- BGH, 24.02.1983 – 4 StR 660/82Zitiert von 4
- BGH, 05.07.1955 – 5 StR 252/55
- OLG Köln, 31.08.2009 – 6 AuslA 41/09 - 52 -
- BGH, 06.11.1985 – 2 StR 523/85
Zuletzt entschieden
- LG Ravensburg, 04.02.2026 – 5 NBs 35 Js 3283/25
- OLG München, 18.12.2025 – 2 Ws 861/25
- AG Halle (Saale), 03.09.2025 – 303 Ds 567 Js 31402/24 (22/25)
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.03.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2019 (BGBl. I 350)
BGBl. 2019 I S. 350
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.