§ 165 Bekanntgabe der Verurteilung
Stand: 01.01.2021
Wird zitiert von 36
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- EuGH, 18.05.2000 – C-290/98
- BVerfG, 21.12.1997 – 2 BvL 6/95Unzulässigkeit einer Richtervorlage (Fortgelten der Strafvorschriften der Deutschen Demokratischen Republik für bereits vor dem 1. Juli 1990 eingeleitete Strafverfahren)Zitiert von 3
- BGH, 07.02.1957 – 2 StR 219/57Zitiert von 1
- BGH, 17.09.1953 – 3 StR 248/53
- BGH, 29.09.1953 – 1 StR 365/53
- BGH, 31.01.1968 – 2 StR 688/67
Zuletzt entschieden
- VG Ansbach, 16.06.2025 – AN 4 K 23.1389
- OVG Hamburg, 21.08.2018 – 5 Bf 25/17Zitiert von 9
- EuGH, 29.09.2000 – C-290/98
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 165 StGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/165#abs-1 (1) Ist die Tat nach § 164 öffentlich oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen und wird ihretwegen auf Strafe erkannt, so ist auf Antrag des Verletzten anzuordnen, daß die Verurteilung wegen falscher Verdächtigung auf Verlangen öffentlich bekanntgemacht wird. Stirbt der Verletzte, so geht das Antragsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über. § 77 Abs. 2 bis 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StGB/165#abs-2 (2) Für die Art der Bekanntmachung gilt § 200 Abs. 2 entsprechend.