Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 61
Stand: 20.07.2024
Wird zitiert von 30
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BSG, 17.10.2018 – B 9 V 20/18 BNichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Öffentlichkeit eines Erörterungstermins - sozialgerichtliches Verfahren - Verfahrensfehler - unterlassene Rüge bei anschließender mündlicher Verhandlung - Verlust des Rügerechts - unzureichende Sachaufklärung des Gerichts - nicht rechtskundig vertretener Beteiligter - Obliegenheit zur Rüge bei durchgeführten Ermittlungen - keine Ermittlungspflicht bei Behauptungen ohne konkrete Anhaltspunkte - Zurückweisung eines zusätzlichen Beistands - DarlegungsanforderungenZitiert von 24
- LSG Baden-Württemberg, 22.02.2018 – L 7 AY 3934/17
- LSG Hessen, 07.10.2016 – L 9 U 210/14 BZitiert von 1
- BVerfG, 02.06.2010 – 1 BvR 448/06Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen Verfahren - hier: Beschwerdeentscheidung unter Berücksichtigung eines Berichtigungsbeschlusses ohne Abwarten der insoweit laufenden RechtsmittelfristZitiert von 10
- BSG, 10.11.2022 – B 3 KR 21/22 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - Verfahrensfehler - Verletzung des rechtlichen Gehörs in Verbindung mit dem Mündlichkeitsgrundsatz - Entfernung des Verfahrensbeteiligten aus dem Sitzungszimmer aufgrund alleiniger Entscheidung des Berichterstatters - mündliche Verhandlung und Urteilsverkündung ohne wesentliche Teilnahme des KlägersZitiert von 3
- BSG, 10.11.2022 – B 3 KR 22/22 BZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 31.01.2023 – L 18 R 478/19Zitiert von 1
- BSG, 18.10.2022 – B 12 KR 66/21 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung - Verfahrensfehler - Verletzung des rechtlichen Gehörs in Verbindung mit dem Grundsatz der mündlichen Verhandlung - Entfernung des Verfahrensbeteiligten aus dem Sitzungszimmer aufgrund alleiniger Entscheidung des Berichterstatters - mündliche Verhandlung und Urteilsverkündung ohne wesentliche Teilnahme des KlägersZitiert von 3
- SG Karlsruhe, 27.01.2020 – S 2 SB 359/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 61 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/61#abs-1 (1) Für die Öffentlichkeit, Sitzungspolizei und Gerichtssprache gelten die §§ 169, 171b bis 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. Abweichend von Satz 1 ist § 185 Absatz 1a des Gerichtsverfassungsgesetzes mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Gericht dem Dolmetscher die Teilnahme an der Verhandlung, Anhörung oder Vernehmung per Bild- und Tonübertragung gestatten kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/61#abs-2 (2) Für die Beratung und Abstimmung gelten die §§ 192 bis 197 des Gerichtsverfassungsgesetzes entsprechend. Abweichend von Satz 1 findet § 193 Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes keine Anwendung für die erstmalige gemeinsame Beratung und Abstimmung mit den ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern bei einer Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung.