Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 192
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/192#abs-1 (1) Bei Entscheidungen dürfen Richter nur in der gesetzlich bestimmten Anzahl mitwirken.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/192#abs-2 (2) Bei Verhandlungen von längerer Dauer kann der Vorsitzende die Zuziehung von Ergänzungsrichtern anordnen, die der Verhandlung beizuwohnen und im Falle der Verhinderung eines Richters für ihn einzutreten haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/192#abs-3 (3) Diese Vorschriften sind auch auf Schöffen anzuwenden.
Wird zitiert von 70 Entscheidungen zu § 192 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 08.03.2016 – 3 StR 544/15Gesetzlicher Richter: Zuziehung eines Ergänzungsrichters bei Erkrankung eines zur Urteilsfindung berufenen RichtersZitiert von 12
- BGH, 10.12.2008 – 1 StR 322/08Gerichtsverfassung: Zulässigkeit der Teilabordnung eines Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht an ein Landgericht nach § 37 DRiG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- BGH, 02.11.2010 – 1 StR 544/09Steuerhinterziehung: Verlustvortrag als SteuervorteilZitiert von 47
- BGH, 24.07.1990 – 5 StR 221/89Zitiert von 15
- BGH, 03.11.2022 – 6 StR 296/21Fortsetzung der Hauptverhandlung durch Einrückung eines Ergänzungsschöffen in das Quorum
- BGH, 01.02.2002 – V ZR 357/00Zivilprozessrecht: Entscheidung über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung nach Urteilsfällung in verbleibender Besetzung entsprechend § 320 Abs. 4 ZPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 28
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1716Zitiert von 10
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1719Zitiert von 10
- VGH Bayern, 17.12.2025 – 23 ZB 22.1718Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 192 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.