Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 60
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/60#abs-1 (1) Für die Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen gelten die §§ 41 bis 46 Absatz 1 und die §§ 47 bis 49 der Zivilprozeßordnung entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/60#abs-2 (2) Von der Ausübung des Amtes als Richter ist auch ausgeschlossen, wer bei dem vorausgegangenen Verwaltungsverfahren mitgewirkt hat.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/60#abs-3 (3) Die Besorgnis der Befangenheit nach § 42 der Zivilprozeßordnung gilt stets als begründet, wenn der Richter dem Vorstand einer Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts angehört, deren Interessen durch das Verfahren unmittelbar berührt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/60#abs-4 (4) (weggefallen)
Wird zitiert von 357 Entscheidungen zu § 60 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 24.09.2012 – L 11 U 416/12 BSozialgerichtliches Verfahren - Richterablehnung - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung des Befangenheitsgesuchs durch das Sozialgericht - Hinweis auf die Auferlegung von Missbrauchskosten nach § 192 SGG - Besorgnis der Befangenheit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- LSG NRW, 22.10.2012 – L 11 AS 1240/12 BZitiert von 8
- LSG NRW, 29.05.2012 – L 11 KR 206/12 B und L 11 KR 299/12 B
- LSG NRW, 07.05.2012 – L 11 SO 108/12 BZitiert von 5
- BSG, 13.05.1998 – B 6 KA 31/97 RZitiert von 13
- LSG Hessen, 31.05.2021 – L 6 SF 1/21 DS B ERZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BSG, 08.06.2026 – B 9 SB 1/26 BNichtzulassungsbeschwerde: Unzulässigkeit wegen nicht ordnungsgemäßer Darlegung der geltend gemachten Zulassungsgründe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG NRW, 11.05.2026 – L 8 SF 119/26 AB
- BSG, 12.03.2026 – B 4 AS 60/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Zulässigkeit - fehlende Angabe einer ladungsfähigen Anschrift - Revisionsgegenstand - Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen fehlender Angabe einer ladungsfähigen Anschrift - Verfahrensmangel - Recht auf den gesetzlichen Richter - vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung der abgelehnten Richter - Pauschalablehnung des gesamten Spruchkörpers
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 60 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.10.2013 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Oktober 2013 (BGBl. I 3836)
BGBl. 2013 I S. 3836
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22.12.2011 Ausfertigung
§ 60 geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I 3057)
BGBl. 2011 I S. 3057
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09.12.2004 Ausfertigung
§ 60 eingefügt durch Artikel 1 und 3 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I 3302)
BGBl. 2004 I S. 3302
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.