Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337)
SGB VI§ 50 Wartezeiten
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/50#abs-1 (1) Die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
Die allgemeine Wartezeit gilt als erfüllt für einen Anspruch auf
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/50#abs-2 (2) Die Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung an Versicherte, die die allgemeine Wartezeit vor Eintritt der vollen Erwerbsminderung nicht erfüllt haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/50#abs-3 (3) Die Erfüllung der Wartezeit von 25 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/50#abs-4 (4) Die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%206/50#abs-5 (5) Die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren ist Voraussetzung für einen Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Wird zitiert von 477 Entscheidungen zu § 50 SGB VI →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- SG Darmstadt, 18.10.2022 – S 23 R 363/20Zitiert von 1
- LSG Hessen, 28.05.2024 – L 2 R 323/22Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 10.06.2015 – 13 K 28/15Zitiert von 1
- LSG NRW, 11.09.2008 – L 2 KN 234/07
- BSG, 10.11.2022 – B 5 R 37/21 RAltersrente für schwerbehinderte Menschen aus der gesetzlichen Rentenversicherung - Wartezeiterfüllung - Anrechnungszeit wegen Hochschulausbildung - Berücksichtigung von beitragsgeminderten Zeiten bei der Ermittlung der Höchstdauer von acht Jahren - VerfassungsrechtZitiert von 2
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.08.2022 – L 3 R 721/17Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.06.2026 – AnwZ (Brfg) 24/24Widerruf der Zulassung als Syndikusrechtsanwalt bei Altersteilzeit im Blockmodell
- BVerfG, 26.01.2026 – 1 BvR 2664/25Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Studierenden gegen Regelungen des "Rentenpakets 2025" (Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten) - zu den Anforderungen an die substantiierte Begründung einer Rechtssatzverfassungsbeschwerde - hier insb unzureichende Darlegung einer Übertragbarkeit der Rechtsfigur der intertemporalen Freiheitssicherung auf die gesetzliche Rentenversicherung
- VGH Bayern, 26.11.2025 – 14 B 24.202
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 50 SGB VI zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.04.2007 Ausfertigung
§ 50 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. April 2007 (BGBl. I 554)
BGBl. 2007 I S. 554
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.