Gesetze / Gerichtsverfassungsgesetz
GVG§ 185
Stand: 03.08.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/185#abs-1 (1) Wird unter Beteiligung von Personen verhandelt, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, so ist ein Dolmetscher zuzuziehen. Ein Nebenprotokoll in der fremden Sprache wird nicht geführt; jedoch sollen Aussagen und Erklärungen in fremder Sprache, wenn und soweit der Richter dies mit Rücksicht auf die Wichtigkeit der Sache für erforderlich erachtet, auch in der fremden Sprache in das Protokoll oder in eine Anlage niedergeschrieben werden. In den dazu geeigneten Fällen soll dem Protokoll eine durch den Dolmetscher zu beglaubigende Übersetzung beigefügt werden.
Permalink zu Abs. 1arecht.nulegal.eu/gesetze/GVG/185#abs-1a (1a) Der Vorsitzende kann gestatten oder anordnen, dass der Dolmetscher per Bild- und Tonübertragung an der Verhandlung, Anhörung oder Vernehmung teilnimmt. Der Vorsitzende kann zusätzlich anordnen, dass sich der Dolmetscher an demselben Ort aufhält wie die Person, die der deutschen Sprache nicht mächtig ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/185#abs-2 (2) Die Zuziehung eines Dolmetschers kann unterbleiben, wenn die beteiligten Personen sämtlich der fremden Sprache mächtig sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/185#abs-3 (3) In Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit bedarf es der Zuziehung eines Dolmetschers nicht, wenn der Richter der Sprache, in der sich die beteiligten Personen erklären, mächtig ist.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/GVG/185#abs-4 (4) Personen, die für Presse, Hörfunk, Fernsehen oder für andere Medien berichten und der deutschen Sprache nicht mächtig sind, dürfen sich in Gerichtsverhandlungen Verdolmetschungen bedienen. Das Gericht kann die Nutzung gerichtlich bereitgestellter Verdolmetschungen zulassen. § 176 Absatz 1 bleibt unberührt.
Wird zitiert von 139 Entscheidungen zu § 185 GVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 15.05.2018 – 10 S 1801/17Zitiert von 1
- OLG Celle, 21.09.2021 – 3 Ss (OWi) 220/21
- BGH, 01.03.2018 – IX ZR 179/17Gang der mündlichen Verhandlung: Pflicht zur Beiziehung eines Dolmetschers bei beabsichtigter persönlicher Äußerung einer der deutschen Sprache nicht mächtigen ParteiZitiert von 7
- OLG Karlsruhe, 12.09.2017 – 8 U 97/16
- OLG Celle, 22.07.2015 – 1 Ss (OWi) 118/15Zitiert von 4
- BGH, 08.08.2017 – 1 StR 671/16Revision in Strafsachen: Rechtsgrundlage für die Hinzuziehung eines Dolmetschers in gerichtlichen Verhandlungen; Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Beanstandung unzureichender Übersetzungsleistungen des hinzugezogenen DolmetschersZitiert von 10
Zuletzt entschieden
- OVG Bremen, 22.07.2026 – 1 LA 323/25Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem Asylrechtsstreit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 06.05.2026 – 2 StR 572/25
- BVerwG, 17.12.2025 – 5 B 11.25Divergenzfähigkeit von Zwischenentscheidungen
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 185 GVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.