Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 101
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 383
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- LSG NRW, 30.08.2000 – L 17 U 157/98Zitiert von 4
- BSG, 06.05.2010 – B 13 R 16/09 RRente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich - wesentliche Änderung der tatsächlichen Verhältnisse - TeilanerkenntnisZitiert von 36
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.09.2018 – L 39 SF 302/17 B EZitiert von 4
- LSG Hessen, 03.06.2022 – L 9 U 203/19Zitiert von 1
- LSG Saarland, 13.05.2005 – L 7 RJ 174/03
- SG Karlsruhe, 12.12.2016 – S 1 U 2521/16Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- SG Gelsenkirchen, 11.03.2026 – S 4 R 752/25Sozialgerichtliches Verfahren - Untätigkeitsklage - Zugestehen der Anspruchsvoraussetzungen - Verweigerung eines prozessualen Anerkenntnisses zur Vermeidung einer fiktiven Terminsgebühr - Rechtsmissbräuchliche Rechtsverteidigung - Auferlegung von Mutwillenskosten KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Hessen, 10.12.2025 – L 6 AS 461/22Zitiert von 1
- LSG NRW, 21.11.2025 – L 11 SF 91/25 EK AS
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 101 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/101#abs-1 (1) Um den geltend gemachten Anspruch vollständig oder zum Teil zu erledigen, können die Beteiligten zu Protokoll des Gerichts oder des Vorsitzenden oder des beauftragten oder ersuchten Richters einen Vergleich schließen, soweit sie über den Gegenstand der Klage verfügen können. Ein gerichtlicher Vergleich kann auch dadurch geschlossen werden, dass die Beteiligten einen in der Form eines Beschlusses ergangenen Vorschlag des Gerichts, des Vorsitzenden oder des Berichterstatters schriftlich oder durch Erklärung zu Protokoll in der mündlichen Verhandlung gegenüber dem Gericht annehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/101#abs-2 (2) Das angenommene Anerkenntnis des geltend gemachten Anspruchs erledigt insoweit den Rechtsstreit in der Hauptsache.