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Artikel 7 · BT-Drs. 17/12297 · S. 38
Zu Artikel 7 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes)
Zu Artikel 7 (Änderung des Sozialgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 Mit der Änderung wird die Differenzierung zwischen ehren- amtlichen Richtern aus dem Kreis der Versicherten und aus dem Kreis der Arbeitnehmer aufgehoben. Zukünftig sollen in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Streitigkeiten aufgrund § 6a des Bundes- kindergeldgesetzes und in Angelegenheiten der Arbeitsför- derung ebenso wie in Angelegenheiten der Sozialversiche- rung ehrenamtliche Richter aus dem Kreis der Versicherten mitwirken. Die Differenzierung zwischen dem Kreis der Ar- beitnehmer und dem Kreis der Versicherten ist nicht geboten. Arbeitnehmer sind Versicherte; zu den Versicherten gehören zwar auch andere Personen als Arbeitnehmer, zum Beispiel bereits aus dem Erwerbsleben ausgeschiedene Rentner. Die- se Personengruppe verfügt aber aufgrund ihrer vorherigen Erfahrungen im Erwerbsleben auch über die für das ehren- amtliche Richteramt im Bereich der Grundsicherung für Ar- beitsuchende und der Arbeitsförderung notwendige Sach- Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 39 – Drucksache 17/12297 kunde. In der Praxis vereinfacht eine einheitliche Liste der ehrenamtlichen Richter aus dem Kreis der Versicherten für Kammern beziehungsweise Senate, die sowohl für Angele- genheiten der Sozialversicherung als auch für Angelegenhei- ten der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehungswei- se für Angelegenheiten der Arbeitsförderung zuständig sind, die Heranziehung der ehrenamtlichen Richter und die Termi- nierung der mündlichen Verhandlung. Mit der Harmonisie- rung wird daher zu größerer Flexibilität und damit zur Ent- lastung der Gerichte beigetragen. Zu Nummer 2 Infolge der Aufhebung der Differenzierung zwischen ehren- amtlichen Richtern aus dem Kreis der Versicherten und dem K
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 11.980 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/12297, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 175.753–187.733 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.31) +D1D2D3 · Prüfwert 51f7f822d6551c03….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP