Gesetze / Sozialgerichtsgesetz
SGG§ 199
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/199#abs-1 (1) Vollstreckt wird
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/199#abs-2 (2) Hat ein Rechtsmittel keine aufschiebende Wirkung, so kann der Vorsitzende des Gerichts, das über das Rechtsmittel zu entscheiden hat, die Vollstreckung durch einstweilige Anordnung aussetzen. Er kann die Aussetzung und Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung abhängig machen; die §§ 108, 109, 113 der Zivilprozeßordnung gelten entsprechend. Die Anordnung ist unanfechtbar; sie kann jederzeit aufgehoben werden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/199#abs-3 (3) Absatz 2 Satz 1 gilt entsprechend, wenn ein Urteil nach § 131 Abs. 4 bestimmt hat, daß eine Wahl oder eine Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane zu wiederholen ist. Die einstweilige Anordnung ergeht dahin, daß die Wiederholungswahl oder die Ergänzung der Selbstverwaltungsorgane für die Dauer des Rechtsmittelverfahrens unterbleibt.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGG/199#abs-4 (4) Für die Vollstreckung können den Beteiligten auf ihren Antrag Ausfertigungen des Urteils ohne Tatbestand und ohne Entscheidungsgründe erteilt werden, deren Zustellung in den Wirkungen der Zustellung eines vollständigen Urteils gleichsteht.
Wird zitiert von 281 Entscheidungen zu § 199 SGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Schleswig, 06.01.2014 – L 5 AR 53/13 R ERZitiert von 2
- LSG Baden-Württemberg, 29.01.2025 – L 8 R 3342/24Zitiert von 1
- SG Frankfurt am Main, 06.04.2020 – S 2 SF 32/18 E
- LSG Schleswig, 15.01.2014 – L 5 SF 12/13 EZitiert von 8
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.09.2014 – L 21 R 12/13
- BVerfG, 04.08.2016 – 1 BvR 380/16Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 20 Abs 3 GG iVm Art 3 Abs 1 GG durch Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren über die Aussetzung der Vollstreckung eines sozialgerichtlichen Urteils - GegenstandswertfestsetzungZitiert von 42
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 11.09.2026 – L 5 P 58/25 ERSoziale Pflegeversicherung - Pflegegeld - Pflegegrad 2 - Aufhebung der Bewilligung - Wesentliche Änderung der gesundheitlichen Verhältnisse - Anordnung der aufschiebenden Wirkung - Unbegründetheit des Antrags Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2026 – L 1 AS 664/26 ERGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einstweiliger Rechtsschutz - Aussetzung der Vollstreckung - § 199 Abs. 2 SGG - Erstinstanzliches Leistungsurteil - Offensichtliche Erfolgsaussicht der Berufung - Fehlen eines Daueraufenthaltsrechts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.05.2026 – L 1 KR 175/26 B ERZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 199 SGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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17.08.2001 Ausfertigung
§ 199 eingefügt und geändert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. August 2001 (BGBl. I 2144)
BGBl. 2001 I S. 2144
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30.03.1998 Ausfertigung
§ 199 geändert und eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. März 1998 (BGBl. I 638)
BGBl. 1998 I S. 638
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.