Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 56 Berufsausbildungsbeihilfe
Stand: 30.05.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/56#abs-1 (1) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer Berufsausbildung, wenn
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/56#abs-2 (2) Auszubildende haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nach § 51. Teilnehmende an einer Vorphase nach § 74 Absatz 1 Satz 2 haben Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe wie Auszubildende in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme. Ausländerinnen und Ausländer, die eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz besitzen, sind in den Fällen der Sätze 1 und 2 nicht zum Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe berechtigt.
Wird zitiert von 53 Entscheidungen zu § 56 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 26.06.2020 – L 7 AL 60/19Zitiert von 2
- BSG, 14.10.2020 – B 11 AL 8/19 RBerufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum Blockunterricht der Berufsschule - fiktiver Bedarf - Zugrundelegung der Fahrkosten zur Ausbildungsstätte - VerfassungsmäßigkeitZitiert von 1
- SG Karlsruhe, 16.05.2018 – S 2 AL 715/18Zitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.08.2017 – L 14 AL 35/16Zitiert von 2
- BSG, 12.10.2017 – B 11 AL 20/16 RBerufsausbildungsbeihilfe - Einkommensanrechnung - Ausbildungsvergütung - Jugendhilfeleistung - Übernahme der Kosten durch Jugendhilfeträger - Feststellung des Leistungsanspruchs des Jugendhilfeträgers - gleichartige Sozialleistung - Vorrang-Nachrang-RegelungZitiert von 7
- LSG Schleswig, 23.02.2018 – L 3 AL 14/16
Zuletzt entschieden
- BSG, 12.03.2026 – B 4 AS 8/25 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Ausbildungsförderung - Nichtabsetzbarkeit von Schulgeld für den Besuch einer PrivatschuleZitiert von 1
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.05.2025 – L 14 AL 72/23
- LSG Baden-Württemberg, 18.10.2024 – L 8 AL 1447/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 56 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.05.2020 Ausfertigung
§ 56 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I 1044)
BGBl. 2020 I S. 1044
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08.07.2019 Ausfertigung
§ 56 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2019 (BGBl. I 1029)
BGBl. 2019 I S. 1029
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15.04.2015 Ausfertigung
§ 56 eingefügt durch Artikel 1b und 14 Abs. 1 des Gesetzes vom 15. April 2015 (BGBl. I 583)
BGBl. 2015 I S. 583
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23.12.2003 Ausfertigung
§ 56 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848)
BGBl. 2003 I S. 2848
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21.12.2000 Ausfertigung
§ 56 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I 1983)
BGBl. 2000 I S. 1983
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21.07.1999 Ausfertigung
§ 56 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juli 1999 (BGBl. I 1648)
BGBl. 1999 I S. 1648
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.