Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/17740 · S. 46
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Redaktionelle Folgeänderung zur Änderung von § 141. Zu Nummer 2 Folgeänderung zur Neuregelung der Antragstellung von Leistungen nach § 82 Absatz 6 durch den Arbeitgeber. Die Regelung ermöglicht Förderleistungen im Rahmen des § 82 Absatz 6 auch für beschäftigte Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmer pauschaliert zu bewilligen, die Leistungen im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Zu Nummer 3 Die Regelungen zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung haben das Ziel, die Eingliederung von Arbeitsuchenden zu beschleunigen und damit Arbeitslosigkeit und die Inanspruchnahme von Entgeltersatzleistungen zu vermeiden beziehungsweise die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen. Die Zeit vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses soll für eine intensive Beratung und Vermittlung genutzt werden, da die Aufnahme einer Beschäftigung aus einer Beschäftigung heraus leichter möglich ist und sich die Integration in Arbeit umso schwieriger gestaltet, je länger Arbeitslosigkeit andauert. Künftig wird zum einen die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung auf ihre Funktion als Erklärung des drohenden Endes des Arbeitsverhältnisses begrenzt. Zum anderen wird im Gesetz die besondere Bedeutung eines zeitnahen ersten Beratungs- und Vermittlungsgesprächs nach der Arbeitsuchendmeldung her- ausgestellt, damit die für den Vermittlungsprozess erforderlichen Schritte bereits vor Beendigung des Arbeitsver- hältnisses eingeleitet werden. Außerdem können Beratungs- und Vermittlungsgespräche künftig nicht nur persön- lich, sondern auch per Videotelefonie durchgeführt werden. Zu Buchstabe a Die frühzeitige Arbeitsuchendmeldung ist künftig nicht mehr an eine Form gebunden. Sie kann wie bisher per- sönlich oder auch auf andere Weise – z. B. elektro
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.021 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/17740, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 163.761–190.782 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 3ee0f738a89e5579….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP