Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 55 Anordnungsermächtigung
Stand: 10.06.2019
Die Bundesagentur wird ermächtigt, durch Anordnung das Nähere zu bestimmen
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 55 SGB III →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 30.11.2011 – B 11 AL 22/10 RInsolvenzrechtliche Behandlung von Ansprüchen der BA auf Rückzahlung gewährter EingliederungszuschüsseZitiert von 7
- SG Duisburg, 26.08.2008 – S 12 AL 44/08
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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23.12.2003 Ausfertigung
§ 55 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I 2848)
BGBl. 2003 I S. 2848
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.