Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 14/873 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches
Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis) Folgeänderungen zu den Nummern 50, 54 und 55 (§§ 416a, 421b und 434). Zu Nummer 2 (§ 20) Gesetzliche Klarstellung. Zu Nummer 3 (§ 48) Zu Buchstabe a Die Ergänzung dient der Klarstellung. Nach dem bishe- rigen Wortlaut war es zweifelhaft, ob auch Arbeitslose, die keine Leistungen wegen Arbeitslosigkeit beziehen, gefördert werden können, ferner, ob sich die Förderung auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld oder Ar- beitslosenhilfe beschränken kann. Zu Buchstabe b Bisher war zweifelhaft, ob Trainingsmaßnahmen geför- dert werden können, die im Ausland stattfinden. Die Änderung dient der Klarstellung, daß dies für Maßnah- men gilt, die auch von der Europäischen Kommission gefördert werden und die dasselbe Ziel wie im Inland durchgeführte Trainingsmaßnahmen verfolgen. Zu Buchstabe c Folgeänderung aufgrund der Einfügung des neuen Ab- satzes 2. Zu Nummer 4 (§ 51) Klarstellung des Tatbestandes, der die Förderung aus- schließt. Zu Nummer 5 (§ 56) Zu Buchstabe a Klarstellende Regelung zur Einführung der Zeitgrenze von 15 Stunden wöchentlich im Leistungsrecht der Ar- beitslosenhilfe. Erst bei der Aufnahme einer Beschäfti- gung in einem Umfang, der die Arbeitslosigkeit beendet, kommt eine Förderung durch die Arbeitnehmerhilfe in Betracht. Zu Buchstabe b Die Vermittlung in landwirtschaftliche Saisontätigkeiten ist trotz der ergänzenden Arbeitnehmerhilfe in der Praxis teilweise auf Schwierigkeiten gestoßen, weil mitunter Arbeitslosenhilfebeziehern Grundkenntnisse der von ihnen zu leistenden Arbeiten fehlten, Arbeitgeber Vor- behalte gegen Langzeitarbeitslose hatten oder unzuläng- liche betriebliche Rahmenbedingungen bestanden. Die Experimentierklausel soll es ermöglichen, Maßnahmen zu erpr
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 50.814 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 14/873, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.964–89.778 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert ec30d419fce23197….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP