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Artikel 1 · BT-Drs. 14/873 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches

Zu Artikel 1 (Änderung des Dritten Buches
Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1 (Inhaltsverzeichnis)
Folgeänderungen zu den Nummern 50, 54 und 55
(§§ 416a, 421b und 434).
Zu Nummer 2 (§ 20)
Gesetzliche Klarstellung.
Zu Nummer 3 (§ 48)
Zu Buchstabe a
Die Ergänzung dient der Klarstellung. Nach dem bishe-
rigen Wortlaut war es zweifelhaft, ob auch Arbeitslose,
die keine Leistungen wegen Arbeitslosigkeit beziehen,
gefördert werden können, ferner, ob sich die Förderung
auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld oder Ar-
beitslosenhilfe beschränken kann.
Zu Buchstabe b
Bisher war zweifelhaft, ob Trainingsmaßnahmen geför-
dert werden können, die im Ausland stattfinden. Die
Änderung dient der Klarstellung, daß dies für Maßnah-
men gilt, die auch von der Europäischen Kommission
gefördert werden und die dasselbe Ziel wie im Inland
durchgeführte Trainingsmaßnahmen verfolgen.
Zu Buchstabe c
Folgeänderung aufgrund der Einfügung des neuen Ab-
satzes 2.
Zu Nummer 4 (§ 51)
Klarstellung des Tatbestandes, der die Förderung aus-
schließt.
Zu Nummer 5 (§ 56)
Zu Buchstabe a
Klarstellende Regelung zur Einführung der Zeitgrenze
von 15 Stunden wöchentlich im Leistungsrecht der Ar-
beitslosenhilfe. Erst bei der Aufnahme einer Beschäfti-
gung in einem Umfang, der die Arbeitslosigkeit beendet,
kommt eine Förderung durch die Arbeitnehmerhilfe in
Betracht.
Zu Buchstabe b
Die Vermittlung in landwirtschaftliche Saisontätigkeiten
ist trotz der ergänzenden Arbeitnehmerhilfe in der Praxis
teilweise auf Schwierigkeiten gestoßen, weil mitunter
Arbeitslosenhilfebeziehern Grundkenntnisse der von
ihnen zu leistenden Arbeiten fehlten, Arbeitgeber Vor-
behalte gegen Langzeitarbeitslose hatten oder unzuläng-
liche betriebliche Rahmenbedingungen bestanden. Die
Experimentierklausel soll es ermöglichen, Maßnahmen
zu erpr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 50.814 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 14/873, 14. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 38.964–89.778 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.52) +D1D2D3 · Prüfwert ec30d419fce23197….

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