§ 3 Ernennungs- und Verwendungsgrundsätze
Stand: 01.01.2025
Wird zitiert von 461
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerwG, 29.01.2013 – 1 WB 60/11Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; "im Wesentlichen gleiche" Leistungsbewertungen; EntwicklungsprognoseZitiert von 138
- BVerwG, 25.03.2010 – 1 WB 37/09Dienstpostenbesetzung; Grundsatz der Bestenauslese; Organisationsgrundentscheidung; Einbeziehung von Versetzungs- und Förderungsbewerbern; NachweisZitiert von 44
- BVerwG, 25.05.2023 – 1 WB 25/22Konkurrentenstreit; "wünschenswerte" Anforderungskriterien; Förderung von SoldatinnenZitiert von 10
- BVerwG, 25.09.2012 – 1 WB 41/11Zitiert von 5
- BVerwG, 25.09.2012 – 1 WB 44/11Konkurrentenstreit; Auswahlentscheidung; gerichtliche Kontrolle; Statuszuschlag; PromotionZitiert von 60
- BVerwG, 27.05.2014 – 1 WB 55/13Vorübergehende Übertragung von Aufgaben eines höherwertigen Dienstpostens; nicht-dienstpostengerechte Verwendung; Zustimmung der zuständigen personalbearbeitenden Stelle; Auswahlentscheidung; Grundsatz der Bestenauslese; BewerbungsverfahrensanspruchZitiert von 25
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 21.05.2026 – 1 WB 56.25Bildung einer Referenzgruppe für einen Zeitsoldaten
- BVerwG, 21.05.2026 – 1 WB 52.25
- VG Münster, 11.05.2026 – 5 K 394/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 SG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SG/3#abs-1 (1) Der Soldat ist nach Eignung, Befähigung und Leistung ohne Rücksicht auf Geschlecht, sexuelle Identität, Abstammung, Rasse, Glauben, Weltanschauung, religiöse oder politische Anschauungen, Heimat, ethnische oder sonstige Herkunft zu ernennen und zu verwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SG/3#abs-2 (2) Bei der Feststellung der Dienstfähigkeit sowie bei Ernennungs- und Verwendungsentscheidungen kann ein geringeres Maß der körperlichen Eignung verlangt werden, soweit die Einschränkung der körperlichen Eignung zurückzuführen ist auf
Satz 1 gilt nicht, wenn der Soldat die Schädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, es sei denn, dass der Ausschluss eine unbillige Härte bedeuten würde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SG/3#abs-3 (3) Absatz 2 gilt entsprechend für die Wiedereinstellung früherer Soldaten, denen kein Anspruch nach dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz zusteht.