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Artikel 1 · BT-Drs. 19/28126 · S. 23

Zu Artikel 1 (Änderung des Soldatengesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Soldatengesetzes)
Zu Nummer 1
(Inhaltsübersicht)
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zu Nummer 2.
Zu Buchstabe b
Folgeänderung zu Nummer 3 Buchstabe a.
Zu Nummer 2
Zu § 3a (Intensivierte erweiterte Sicherheitsüberprüfung mit Sicherheitsermittlungen)
Die in Verwendungen mit besonders hohen Sicherheitsanforderungen eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wer-
den im besonderem Maße in herausragenden militärischen Fertigkeiten und Fähigkeiten, etwa Kampftechniken,
Methoden der Informationsbeschaffung, der Infiltration und der Sabotage sowie der militärischen Taktik und zur
Führung von Cyberoperationen, qualifiziert und in Übung gehalten. Diese Kenntnisse und Fertigkeiten befähigen
zu Handlungen, welche das Fähigkeitspotenzial einer durchschnittlichen militärischen Ausbildung bei Weitem
übersteigen. Sie vereinen in einer Person militärische Wirkfähigkeiten, deren abstraktes Gefahrenpotential nicht
nur im Rahmen ihrer militärischen Verwendung, sondern auch darüber hinaus enorm ist. Sie können diese Fer-
tigkeiten sowohl unter Zuhilfenahme von Waffen und Sprengmitteln, biologischen und chemischen Kampfstof-
fen, von Gerät und Informationstechnologie oder auch ohne Hilfsmittel und außerhalb der militärischen Struktu-
ren einsetzen.
Die Folgen eines Missbrauchs dieser Kenntnisse und Fertigkeiten könnten sehr weitreichend sein, wenn diese
Soldatinnen und Soldaten ihre Fähigkeiten gegen den Staat, seine Institutionen, Organe oder gar Bürgerinnen und
Bürger richten. Bestimmte Verwendungen, in denen derartige Qualifizierungen und Kenntnisse gefordert sind,
sind daher als ganz besonders sicherheitsempfindlich zu qualifizieren.
Zu Absatz 1
Um einer Missbrauchsgefahr möglichst effektiv entgegenzuwirken, sind Soldatinnen und Soldaten in Verwen-
dungen mit besonders ho

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.203 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28126, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.106–81.309 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert 6a023b78e01ffaab….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP