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Artikel 3 · BT-Drs. 16/1780 · S. 55
Zu Artikel 3 (Änderungen in anderen Gesetzen)
Zu Artikel 3 (Änderungen in anderen Gesetzen) Zu Absatz 1 (Änderung des Arbeitsgerichtsgesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung § 11) Zu Buchstabe a Mit dem neuen Satz 6 wird die Kongruenz der Vorschriften über die Vertretung vor den Arbeitsgerichten mit der neuen Drucksache 16/1780 – 56 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode Regelung in § 23 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgeset- zes hergestellt. Soweit den dort näher bezeichneten Verbän- den die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten erlaubt ist, sind sie zur Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten zugelassen. Im Rahmen ihrer satzungsmäßigen Aufgaben, die Interessen von benachteiligten Personengruppen wahr- zunehmen, werden diese Verbände den anderen in Absatz 1 bereits genannten Vereinigungen und Organisationen gleich- gestellt. Damit ist im Bereich des Arbeitsrechts die Maßgabe der Artikel 7 Abs. 2 der Richtlinie 2000/43/EG, Artikel 9 Abs. 2 der Richtlinie 2000/78/EG und Artikel 6 Abs. 3 der Richtlinie 76/207/EWG erfüllt, nach der die Mitgliedstaaten sicherzustellen haben, dass die einschlägigen Verbände sich entweder im Namen der beschwerten Partei oder zu deren Unterstützung und mit deren Einwilligung am gerichtlichen Verfahren beteiligen können. Zu Buchstabe b Folgeänderung auf Grund der Erweiterung der Prozessver- tretung in Absatz 1. Zu Nummer 2 (Änderung § 61b) Die in § 61b Abs. 1 ArbGG vorgesehene Frist von drei Monaten zur Erhebung einer Klage auf Entschädigung wird beibehalten. Der Verweis auf § 611a BGB wird ersetzt durch einen Verweis auf die §§ 15 und 16 des Allgemeinen Gleich- behandlungsgesetzes. Die Klagefrist ist damit in allen Fällen einer Benachteiligung einzuhalten. Zu Absatz 2 (Aufhebung des Artikels 2 des Gesetzes über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhalt
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 15.353 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/1780, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 295.655–311.008 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.58) +D1D2D3 · Prüfwert 8c803febd390a489….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP