Gesetze / Landesrecht Sachsen / SächsBeamtVG · SächsGVBl. 2023 Nr. 14, S. 467, 510, Fsn-Nr. 242-29/2

Sächsisches Beamtenversorgungsgesetz

113 Normen · Ausgangsfassung vom 06.07.2023 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Regelung durch Gesetz
  4. § 3 Arten der Versorgung
  5. § 4 Teilzeitbeschäftigung, Hauptberuflichkeit
  6. § 5 Entstehen und Berechnung des Ruhegehalts
  7. § 6 Ruhegehaltfähige Dienstbezüge
  8. § 7 Dienstzeit im Beamtenverhältnis und vergleichbare Zeiten
  9. § 8 Zeiten im öffentlichen Dienst einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung
  10. § 9 Wehrdienst und vergleichbare Zeiten
  11. § 10 Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
  12. § 11 Sonstige Zeiten
  13. § 12 Ausbildungszeiten
  14. § 13 Zeiten in der Deutschen Demokratischen Republik
  15. § 14 Zurechnungszeit und Zeit gesundheitsschädigender Verwendung
  16. § 15 Höhe des Ruhegehalts
  17. § 16 Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes
  18. § 17 Unterhaltsbeitrag für entlassene Beamtinnen und Beamte auf Probe oder auf Lebenszeit
  19. § 18 Beamtinnen und Beamte auf Probe oder auf Zeit mit leitender Funktion
  20. § 19 Allgemeines
  21. § 20 Sterbegeld
  22. § 21 Witwengeld und Unterhaltsbeitrag
  23. § 22 Höhe des Witwengeldes
  24. § 23 Witwenabfindung
  25. § 24 Waisengeld
  26. § 25 Höhe des Waisengeldes
  27. § 26 Zusammentreffen von Witwengeld, Waisengeld und Unterhaltsbeiträgen
  28. § 27 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene von entlassenen Beamtinnen und Beamten auf Probe oder auf Lebenszeit
  29. § 28 Beginn der Zahlungen
  30. § 29 Erlöschen der Hinterbliebenenversorgung
  31. § 30 Entzug von Hinterbliebenenversorgung
  32. § 31 Versorgung von hinterbliebenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern
  33. § 32 Allgemeines
  34. § 33 Dienstunfall
  35. § 34 Einsatzversorgung
  36. § 35 Erstattung von Sachschäden und besonderen Aufwendungen
  37. § 36 Heilverfahren
  38. § 37 Pflegekosten
  39. § 38 Unfallausgleich
  40. § 39 Unfallruhegehalt
  41. § 40 Erhöhtes Unfallruhegehalt
  42. § 41 Unterhaltsbeitrag für frühere Beamtinnen und Beamte sowie frühere Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte
  43. § 42 Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes
  44. § 43 Unfall-Hinterbliebenenversorgung
  45. § 44 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie
  46. § 45 Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene
  47. § 46 Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung
  48. § 47 Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung
  49. § 48 Schadensausgleich in besonderen Fällen
  50. § 49 Nichtgewährung von Unfallfürsorge
  51. § 50 Meldung und Untersuchungsverfahren
  52. § 51 Begrenzung der Unfallfürsorgeansprüche
  53. § 52 Übergangsgeld
  54. § 53 Übergangsgeld für entlassene politische Beamtinnen und Beamte
  55. § 54 Bezüge bei Verschollenheit
  56. § 55 Familienzuschlag
  57. § 56 Ausgleichsbetrag zum Waisengeld
  58. § 57 Kindererziehungszuschlag
  59. § 58 Pflegezuschlag
  60. § 59 Vorübergehende Gewährung von Zuschlägen
  61. § 60 Kinderzuschlag zum Witwengeld
  62. § 61 Beamtinnen und Beamte auf Zeit
  63. § 62 Personal an Hochschulen
  64. § 63 Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte
  65. § 64 Festsetzung, Zahlung, Zuständigkeit
  66. § 65 Abtretung, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht
  67. § 66 Rückforderung von Versorgungsbezügen
  68. § 67 Verjährung
  69. § 68 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung
  70. § 69 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung
  71. § 70 Versorgungsauskunft
  72. § 71 Anzeigepflicht
  73. § 72 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
  74. § 73 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit weiteren Versorgungsbezügen sowie Alters- und Hinterbliebenengeld
  75. § 74 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten
  76. § 75 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung
  77. § 76 Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Entschädigung oder Versorgungsbezügen nach dem Abgeordnetenstatut des Europäischen Parlaments
  78. § 77 Kürzung der Versorgungsbezüge nach Ehescheidung
  79. § 78 Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge
  80. § 79 Nichtberücksichtigung der Versorgungsbezüge
  81. § 80 Allgemeine Anpassung
  82. § 80a Inflationsausgleichszahlungen
  83. § 80b Monatliche Sonderzahlungen
  84. § 81 Anwendung des Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrages
  85. § 82 Besondere Bestandskraft für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, deren Versorgungsfall vor dem 1. April 2014 eingetreten ist
  86. § 83 Einordnung der vorhandenen Versorgungsempfänger in die Grundgehaltstabelle des Sächsischen Besoldungsgesetzes
  87. § 84 Weitere Übergangsregelungen für am 1. April 2014 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger
  88. § 85 Versorgung künftiger Hinterbliebener
  89. § 86 Übergangsregelung für frühere Ehegattinnen und Ehegatten und Hinterbliebenenversorgung
  90. § 87 Bestimmungen für am 1. April 2014 vorhandene Beamtinnen und Beamte aus dem früheren Bundesgebiet
  91. § 88 Besondere Bestimmungen zum Ruhegehaltssatz für am 31. Dezember 1991 vorhandene Beamtinnen und Beamte aus dem früheren Bundesgebiet
  92. § 89 Weitere Übergangsregelungen für am 1. April 2014 vorhandene Beamtinnen und Beamte
  93. § 90 Übergangsregelungen zur Minderung des Ruhegehalts
  94. § 91 Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen
  95. § 92 Entstehen des Anspruchs
  96. § 93 Aberkennung von Altersgeld
  97. § 94 Ruhen des Anspruchs auf Altersgeld
  98. § 95 Festsetzung des Altersgeldes
  99. § 96 Berechnung des Altersgeldes
  100. § 97 Zahlung des Altersgeldes
  101. § 98 Anspruchsvoraussetzungen
  102. § 99 Höhe des Hinterbliebenengeldes
  103. § 100 Zahlung des Hinterbliebenengeldes
  104. § 101 Anzuwendende Vorschriften
  105. § 102 Erneute Berufung von auf Antrag entlassenen ehemaligen Beamtinnen und Beamten ins Beamtenverhältnis
  106. § 102a Nachteilsausgleich bei Wechsel in einen Mitgliedstaat der Europäischen Union
  107. § 103 Anwendungsbereich
  108. § 104 Erlass von Verwaltungsvorschriften
  109. § 105 Mitteilungspflicht für den Versorgungsbericht
  110. § 106 Aufgabenübertragung an die Unfallkasse Sachsen
  111. § 107 Gewährung des Zuschlags zur Ergänzung des Grundgehalts für am 1. Oktober 2018 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgrund des Gesetzes zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge 2017/2018
  112. § 108 Übergangsregelung für am 31. Dezember 2018 vorhandene Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aufgrund des Gesetzes zur Änderung beamten-, besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der Verbeamtung von Lehrkräften im Freistaat Sachsen
  113. § 109 Übergangsregelung für am 1. Januar 2024 vorhandene Beamtinnen und Beamte aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
  114. § 110 Übergangsregelung für am 31. Dezember 2023 vorhandene Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren künftige Hinterbliebene aufgrund des Vierten Gesetzes zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
  115. Anlage

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    12.05.2026 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (SächsGVBl. S. 150)

  2. Historischer Änderungsnachweis

    13.04.2026 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.04.2026, Artikel 7

    SächsGVBl. 2026 S. 134

  3. Historischer Änderungsnachweis

    13.04.2026 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 13.04.2026

    SächsGVBl. 2026 S. 134

  4. Historischer Änderungsnachweis

    02.05.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 02.05.2024, Artikel 7

    SächsGVBl. 2024 S. 454

  5. Historischer Änderungsnachweis

    02.05.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 02.05.2024, Artikel 6

    SächsGVBl. 2024 S. 454

  6. Historischer Änderungsnachweis

    02.05.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 02.05.2024, Artikel 5

    SächsGVBl. 2024 S. 454

  7. Historischer Änderungsnachweis

    02.05.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 02.05.2024, Artikel 4

    SächsGVBl. 2024 S. 454

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt (SächsGVBl.).