§ 124
Stand: 14.10.2021
Im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof haben die Beteiligten ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und der Wahrheit gemäß abzugeben.
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 124 PatG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 21.06.2023 – 18 W (pat) 28/20
- BPatG, 11.11.2021 – 11 W (pat) 5/21Patentbeschwerdeverfahren – "FOOD CONTAINER“ – zur Erfinderbenennung – Erfinder kann nur eine natürliche Person sein – künstlicher Intelligenz kommt keine „Erfinderehre“ zu – Zurückweisung der PatentanmeldungZitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 14.06.2007 – I-2 U 135/05
- BGH, 11.06.2024 – X ZB 5/22Patentanmeldung: Benennung einer Künstlichen Intelligenz als Erfinder - DABUS
- LG Düsseldorf, 17.11.2005 – 4b O 218/04
- BGH, 04.04.2006 – X ZR 155/03Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BPatG, 22.05.2026 – 1 W (pat) 20/25
- BPatG, 22.05.2026 – 1 W (pat) 21/25
- BPatG, 22.05.2026 – 1 W (pat) 26/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 124 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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10.08.2021 Ausfertigung
§ 124 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. August 2021 (BGBl. I 3490)
BGBl. 2021 I S. 3490
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23.03.1993 Ausfertigung
§ 124 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. März 1993 (BGBl. I 366)
BGBl. 1993 I S. 366
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.