§ 77
Stand: 14.10.2021
Wird zitiert von 48
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 17.05.2018 – 10 W (pat) 23/17
- BPatG, 21.04.2005 – 10 W (pat) 47/04Zitiert von 2
- BGH, 11.06.2024 – X ZB 5/22Patentanmeldung: Benennung einer Künstlichen Intelligenz als Erfinder - DABUS
- BGH, 18.07.2011 – X ZB 11/10Fremdsprachige Patentanmeldung: Anforderungen an eine ordnungsgemäße Übersetzung
- BGH, 18.07.2011 – X ZB 10/10Fremdsprachige Patentanmeldung: Anforderungen an die deutsche Übersetzung und an deren Beglaubigung - PolierendpunktbestimmungZitiert von 9
- BGH, 20.03.2003 – I ZB 29/01Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BPatG, 21.06.2023 – 18 W (pat) 28/20
- BPatG, 21.03.2023 – 14 W (pat) 11/20
- BPatG, 21.12.2021 – 18 W (pat) 28/20Patentbeschwerdesache –Anheimgabebeschluss – Zur Frage der Benennung einer künstlichen Intelligenz als Erfinder
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 77 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Patentgericht kann, wenn es dies wegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung als angemessen erachtet, dem Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamts anheimgeben, dem Beschwerdeverfahren beizutreten. Mit dem Eingang der Beitrittserklärung erlangt der Präsident des Patentamts die Stellung eines Beteiligten.