§ 125
Stand: 14.10.2021
Wird zitiert von 8
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 18.07.2024 – 35 W (pat) 7/22
- BPatG, 15.07.2024 – 35 W (pat) 5/22
- BPatG, 02.08.2023 – 35 W (pat) 16/21
- BPatG, 16.12.2020 – 19 W (pat) 55/19
- BPatG, 12.05.2020 – 20 W (pat) 3/20Zitiert von 1
- BPatG, 11.02.2020 – 35 W (pat) 4/19
Zuletzt entschieden
- BPatG, 10.06.2013 – 20 W (pat) 24/12Patentbeschwerdeverfahren – „Abgedichtetes Antennensystem“ – zu den Anforderungen an die elektronische Signatur als Unterschriftserfordernis für elektronische Amtsakten des DPMAZitiert von 9
- BPatG, 16.04.2012 – 4 ZA (pat) 35/11Patentnichtigkeitsklageverfahren – Rechtsbeschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren – im Verfahren des Nichtigkeitssenats über die Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eröffnet – divergierende Rechtsprechung zur Erstattungsfähigkeit der Kosten des mitwirkenden Rechtsanwalts (Doppelvertretungskosten) - Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen RechtsprechungZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 125 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/125#abs-1 (1) Wird der Einspruch oder die Klage auf Erklärung der Nichtigkeit des Patents auf die Behauptung gestützt, dass der Gegenstand des Patents nach § 3 nicht patentfähig sei, so kann das Deutsche Patent- und Markenamt oder das Patentgericht verlangen, dass Urschriften, Ablichtungen oder beglaubigte Abschriften der im Einspruch oder in der Klage erwähnten Druckschriften, die im Deutschen Patent- und Markenamt und im Patentgericht nicht vorhanden sind, in je einem Stück für das Deutsche Patent- und Markenamt oder das Patentgericht und für die am Verfahren Beteiligten eingereicht werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/PatG/125#abs-2 (2) Von Druckschriften in fremder Sprache sind auf Verlangen des Deutschen Patent- und Markenamts oder des Patentgerichts einfache oder beglaubigte Übersetzungen beizubringen.