§ 6
Stand: 14.10.2021
Wird zitiert von 107
Nach Gewicht
- LG Düsseldorf, 04.12.1984 – 4 O 419/83
- LG Düsseldorf, 06.01.2012 – 4 O 246/95
- OLG Düsseldorf, 27.02.2003 – I-2 U 42/00
- OLG Düsseldorf, 28.02.2014 – I-2 U 39/12
- BPatG, 12.12.2013 – 11 W (pat) 5/13Patentbeschwerdeverfahren – „Fondue-Einrichtung“ - zur Unzulässigkeit eines Einspruchs wegen widerrechtlicher Entnahme – Einsprechender ist als Mitberechtigter der Erfindung nicht einspruchsberechtigtZitiert von 1
- LG Düsseldorf, 25.03.2004 – 4a O 331/02
Zuletzt entschieden
- BPatG, 10.12.2025 – 35 W (pat) 424/22
- BPatG, 13.01.2025 – 11 W (pat) 34/24Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 09.01.2025 – 2 U 1/24
107 Entscheidungen zu § 6 PatG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 6 PatG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Recht auf das Patent hat der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger. Haben mehrere gemeinsam eine Erfindung gemacht, so steht ihnen das Recht auf das Patent gemeinschaftlich zu. Haben mehrere die Erfindung unabhängig voneinander gemacht, so steht das Recht dem zu, der die Erfindung zuerst beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet hat.