Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 593

Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen

23 Normen · Ausgangsfassung vom 10.09.2019 · 32 zitierende Entscheidungen · Änderungen →

Meistzitierte Normen

Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Ausländerbehörden
  3. § 2 Aufnahmeeinrichtungen
  4. § 3 Vollzugseinrichtungen für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
  5. § 4 Sachliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen
  6. § 5 Zentrale Zuständigkeiten der Bezirksregierung Arnsberg
  7. § 6 Zentrale Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg bei der Verteilungunerlaubt eingereister ausländischer Personen
  8. § 7 Mitwirkung der Kommunen
  9. § 7a Zentrale Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln
  10. § 8 Landeserstaufnahmeeinrichtung
  11. § 9 Erstaufnahmeeinrichtungen
  12. § 10 Zentrale Unterbringungseinrichtungen
  13. § 11 Besondere Aufnahmeeinrichtungen
  14. § 12 Erkenntnisse über die Vulnerabilität
  15. § 13 Sachliche Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörden
  16. § 14 Örtliche Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörden
  17. § 15 Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörden
  18. § 15a Sonderzuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde Essen
  19. § 16 Finanzierung der Zentralen Ausländerbehörden
  20. § 17 Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten
  21. § 18 Aufsichtsbehörden
  22. § 19 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
  23. § 20 Verwaltungsvorschriften
  24. § 21 Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    26.11.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 26.11.2024

    GV. NRW. S. 921

  2. Historischer Änderungsnachweis

    01.04.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 03.03.2021

    GV. NRW. S. 289

  3. Historischer Änderungsnachweis

    01.01.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.12.2020

    GV. NRW. S. 1239

  4. Historischer Änderungsnachweis

    01.03.2020 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.02.2020

    GV. NRW. S. 155

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).