Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / GV. NRW. S. 593
Verordnung über Zuständigkeiten im Ausländerwesen
23 Normen · Ausgangsfassung vom 10.09.2019 · 32 zitierende Entscheidungen · Änderungen →
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Ausländerbehörden
- § 2 Aufnahmeeinrichtungen
- § 3 Vollzugseinrichtungen für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam
- § 4 Sachliche Zuständigkeit der Bezirksregierungen
- § 5 Zentrale Zuständigkeiten der Bezirksregierung Arnsberg
- § 6 Zentrale Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg bei der Verteilungunerlaubt eingereister ausländischer Personen
- § 7 Mitwirkung der Kommunen
- § 7a Zentrale Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln
- § 8 Landeserstaufnahmeeinrichtung
- § 9 Erstaufnahmeeinrichtungen
- § 10 Zentrale Unterbringungseinrichtungen
- § 11 Besondere Aufnahmeeinrichtungen
- § 12 Erkenntnisse über die Vulnerabilität
- § 13 Sachliche Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörden
- § 14 Örtliche Zuständigkeit der unteren Ausländerbehörden
- § 15 Zuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörden
- § 15a Sonderzuständigkeit der Zentralen Ausländerbehörde Essen
- § 16 Finanzierung der Zentralen Ausländerbehörden
- § 17 Zuständigkeiten für Ordnungswidrigkeiten
- § 18 Aufsichtsbehörden
- § 19 Dokumente mit elektronischem Speicher- und Verarbeitungsmedium
- § 20 Verwaltungsvorschriften
- § 21 Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
26.11.2024 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 26.11.2024
GV. NRW. S. 921
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Historischer Änderungsnachweis
01.04.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 03.03.2021
GV. NRW. S. 289
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Historischer Änderungsnachweis
01.01.2021 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 17.12.2020
GV. NRW. S. 1239
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Historischer Änderungsnachweis
01.03.2020 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 18.02.2020
GV. NRW. S. 155
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).